Auszug - Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich nördlich der Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4 A, 6, 8 und 10 hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- und Wegeangelegenheiten. Herr Detlof berichtet aus der Sitzung vom 12.10.2023.
Das denkmalgeschützte Reetdachhaus (Belauer Straße 10) wurde aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen, da die Gemeinde keine Regelungsmacht hat und bauordnungsrechtliche Genehmigungen benötigt werden würden.
Des Weiteren wurden Einwände des Ausschusses in Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 wird geändert:
1.1 Der Plangeltungsbereich wird geändert und umfasst nunmehr das Gebiet „Nördlich Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4 A, 6 und 8“
Planausschnitt mit Grenze des räumlichen Geltungsbereichs:
1.2 Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, soll in der Weise des § 4 Abs. 2 BauGB durch Einholung einer Stellungnahme erfolgen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet nördlich der Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4 A, 6 und 8 sowie die Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Festsetzung des Punktes 2.3 des Textentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 9
- Ausschließung von Staffelgeschossen unter Punkt 3 des Textentwurfes zum Bebauungsplan 9
3. Der Entwurf des Planes ist mit der Begründung und den weiteren nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB beizufügenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind zusätzlich öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0