Auszug - Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird vom Protokollführer vorgetragen, dass der Nachtragshaushaltsentwurf in der Sitzung des Finanzausschusses am 12.09.2023 beraten wurde. Der Nachtragshaushalt ist erforderlich, weil der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2023 einige Änderungen des Stellenplanes beschlossen hat.
Die Summe der Personalaufwendungen ändert sich ggü dem bisherigen Haushalt nicht, sondern werden diese nur umverteilt. Die Aufwendungen steigen zwar beträchtlich an, weil die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen (Mieten) gestiegen sind, dem stehen aber auch vergleichbare Mehrerträge entgegen. Bei den Investitionen werden auch Ermächtigungen umgewidmet (u. a. Entfall Beschaffung Klimageräte 2. OG Haus A und stattdessen Belüftung des Archivs im Keller von Haus B) und wird eine zusätzliche Ermächtigung zur Pflasterung einer Teilfläche bei der Obdachlosenunterkunft eingeplant. Auch wenn die Amtsumlage nicht verändert wird, verändert sich durch den Nachtrag die im bisherigen Haushalt geplante Änderung des Finanzmittelbestandes von 0 EUR nicht.
Danach wird über den nachfolgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die als Vorlage verteilte 1. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis dafür: 39 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0