Amt Bornhöved
 

Auszug - Förderantrag und mögliche Erweiterung des Feuerwehrhauses  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2023/257/06GV Förderantrag und mögliche Erweiterung des Feuerwehrhauses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:3.3
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister erläutert zusammen mit der Wehrführung den Anwesenden ausführlich den Sachverhalt im Rahmen einer Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bestandteil der Präsentation ist die Gefährdungsanalyse, welche der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr Stocksee Herr Marco Meyer auf Grundlage der Checkliste der DGUV durchgeführt hat. Herr Meyer erläutert dazu, dass der Fragenkatalog der Checkliste auf Auswertungen von Daten aller Wehren basiert. Im Ergebnis besteht dringender Handlungsbedarf, da diverse Mängel dokumentiert wurden, die nur durch bauliche Veränderungen behoben werden können. Als Beispiel wird die Kreuzung von Verkehrswegen auf Grund von baulicher Enge genannt. Herr Meyer macht deutlich, dass dringend bauliche Anpassungen notwendig seien und das Unabhängig von einer Förderung.

 

Frau Klingler erkundigt sich, ob die Förderfähigkeit auch dann gegeben ist, wenn der Schulungsraum über die notwendigen Maße hinaus geplant wird (damit das Gebäude ggfs. auch als Mehrzweckhaus genutzt werden kann). Der Bürgermeister erläutert, dass zunächst eine Bauvoranfrage gestellt wird, die u.a. die Nutzungsänderung des Gebäudes als Mehrzweckgebäude beinhaltet, um eine Konkurrenz mit dem F-Plan auszuschließen. Außerdem muss der zukünftige Nutzungswunsch als Mehrzweckhaus und die daraus resultierende Größe des Schulungsraumes auch im Förderantrag begründet werden. Wie der Fördergeber darüber entscheidet ist unklar.

 

Frau Klingler schlägt vor eine Doppelförderung durch andere Förderprogramme in Erwägung zu ziehen. Der Bürgermeister bittet die Verwaltung daraufhin das bitte zu prüfen.

 

Herr Bülk erkundigt sich nach der Dauer der Förderung. Diese gilt bis zum 31.12.2025, der Dauer der Gültigkeit der Förderrichtlinie. Herr Bülk betont jedoch noch einmal, dass Handlungsdruck undabhängig von einer Förderung besteht, da die negative Gefährdungsanalyse zum Handeln verpflichtet.

 

Herr Wrosseck weist darauf hin, dass in der Kostenermittlung die Außenanlagen nicht aufgeführt sind. Da die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen nicht gefördert werden, sind diese in der Aufstellung nicht berücksichtigt worden. Hier wird dafür plädiert diese ggfs. in Eigenleistung durch Freiwillige aus der Gemeinde herzustellen, wofür jedoch trotzdem Kosten eingeplant werden müssen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt der Bürgermeister über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Feuerwehrhauses, abhängig von einer Förderung sowie einem positiven Bauvorbescheid. Durch die Verwaltung sind Fördermöglichkeiten zu beantragen, sowie eine Bauvoranfrage beim Kreis Segeberg zu stellen. Finanzmittel gemäß Kostenschätzung DIN276 (Amt Bornhöved) sind im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 7 - Vorlage und Präsentation (9386 KB)