Amt Bornhöved
 

Auszug - HH-Anmeldungen 2024 - Städtebauförderung Bornhöved  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2023/228/02GV HH-Anmeldungen 2024 - Städtebauförderung Bornhöved
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Corinna SteffensAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Steffens, Corinna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende berichtet zunächst, dass heute noch eine Aufstellung der bisher entstandenen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Städtebauförderung eingegangen ist, die per E-Mail an die Ausschussmitglieder weitergeleitet worden ist. Er bedankt sich bei der BIG Städtebau GmbH für die Erstellung.

 

Frau Dr. Mull fragt nach, ob die Grunderwerbe in den Kosten der Städtebauförderung enthalten sind. Der Vorsitzende erklärt, dass dies von der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes abhängt. Der Kauf des Heimatmuseums war beispielsweise nicht förderfähig, da hier die Voraussetzungen der Förderrichtlinie nicht erfüllt werden konnten.  

 

Weiter fragt Frau Dr. Mull, ob die Gewährung der Fördermittel erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme in ca. 15 Jahren erfolgt.

Herr Sothen, BIG-Städtebau GmbH, teilt hierzu mit, dass jährlich zum 30.06. eine Abrechnung für das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) erstellt wird und Baumaßnahmen jeweils nach Fertigstellung abgerechnet werden.

Weiter erklärt er, dass grundsätzlich das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept als Grundlage für die Maßnahmenumsetzung gilt, aber es kann je nach Bedarf nach und nach den Planungen der Gemeinde angepasst werden.

 

Der Bürgermeister fragt nach, ob das Treuhandvermögen der Städtebauförderung auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden kann, um Zinseinnahmen zu generieren. Herr Sothen, BIG-Städtebau, sagt hierzu eine Prüfung zu.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die BIG Städtebau GmbH hat am Tag nach der Sitzung mitgeteilt, dass diese aufgrund einer Nachfrage aus einer anderen Kommune bereits eine Anfrage an das MIKWS zu dieser Thematik gestellt und von dort die Rückmeldung erhalten hat, dass es sich um eine nicht zweckgemäße Verwendung von Städtebauförderungsmitteln handeln würde. Zudem sind bei Kapitalerträgen die entsprechenden Steuererklärungen zu führen, die vom Aufwand hoch sind. Da die Einlagen der Gemeinde „nicht so groß“ sind, würde der Aufwand die erwirtschafteten Zinsen wahrscheinlich zudem aufzehren.

 

Der Vorsitzende erläutert die von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2024.

 

Frau Kech erklärt, dass es beim Produktsachkonto 511000.5431070 (Orts- und Regionalplanung – Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten) in der Beschreibung der Zusammensetzung des Ansatzes nicht Verkehrskonzept, sondern Verwaltungskosten für die Abwicklung von Fördermitteln 30.000,00 EUR richtig heißen muss.

 

Das Verkehrskonzept wird aus dem Treuhandkonto Städtebauförderung bezahlt und es bedarf deshalb hierfür keine Bereitstellung von Finanzmitteln im Haushalt. 

 

Es wird abschließend über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung empfiehlt der Gemeindevertretung, die veranschlagten Beträge der Städtebauförderung zur Haushaltsanmeldung zu genehmigen.   
 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0