Auszug - Ernennung und Vereidigung der Stellvertretenden der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers
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Wortprotokoll |
Nach Feststellung der Wahlergebnisse werden der gewählte 1. Stellvertreter und der gewählte 2. Stellvertreter der Amtsvorsteherin von der Amtsvorsteherin vereidigt und von dieser in ihr Amt eingeführt. Sie leisten den Beamteneid und ihnen werden die Ernennungsurkunden zum Ehrenbeamten ausgehändigt (§ 11 Abs. 6 AO).