Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl der beiden Stellvertretenden der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers  

Konstituierende Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Nord Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Nach § 11 Abs. 1 AO wird die Amtsvorsteherin von einer 1. und 2. Stellvertretung vertreten.

Wegen des gestellten Verlangens nach § 11 Abs. 2 AO liegen die Vorschlagsrechte für die 1. und 2. Stellvertretung der Amtsvorsteherin bei der SPD und der CDU.

Vorschlagsrecht 1. Stellvertretung = SPD

Vorschlagsrecht 2. Stellvertretung  = CDU  

 

Zum 1. stellvertretenden Amtsvorsteher wird von der SPD folgender Wahlvorschlag gemacht:

Harald Krille

 

Da einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wird, erfolgt die Wahl durch Handzeichen.

 

Abstimmungsergebnis dafür 45 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

Damit hat Herr Krille die erforderliche Mehrheit nach § 11 Abs. 2 AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO im ersten Wahlgang erreicht und ist er zum 1. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt.

 

Der Gewählte nimmt das Amt an.

 

Zum 2. stellvertretenden Amtsvorsteher wird von der CDU folgender Wahlvorschlag gemacht:

Reinhard Wundram

 

Da einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wird, erfolgt die Wahl durch Handzeichen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Damit hat Herr Wundram die erforderliche Mehrheit nach § 11 Abs. 2 AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO im ersten Wahlgang erreicht und ist er zum 2. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt.

 

Der Gewählte nimmt das Amt an..