Auszug - Wahl der beiden Stellvertretenden der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers
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Wortprotokoll |
Nach § 11 Abs. 1 AO wird die Amtsvorsteherin von einer 1. und 2. Stellvertretung vertreten.
Wegen des gestellten Verlangens nach § 11 Abs. 2 AO liegen die Vorschlagsrechte für die 1. und 2. Stellvertretung der Amtsvorsteherin bei der SPD und der CDU.
Vorschlagsrecht 1. Stellvertretung = SPD
Vorschlagsrecht 2. Stellvertretung = CDU
Zum 1. stellvertretenden Amtsvorsteher wird von der SPD folgender Wahlvorschlag gemacht:
Harald Krille
Da einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wird, erfolgt die Wahl durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis dafür 45 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
Damit hat Herr Krille die erforderliche Mehrheit nach § 11 Abs. 2 AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO im ersten Wahlgang erreicht und ist er zum 1. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt.
Der Gewählte nimmt das Amt an.
Zum 2. stellvertretenden Amtsvorsteher wird von der CDU folgender Wahlvorschlag gemacht:
Reinhard Wundram
Da einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wird, erfolgt die Wahl durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Damit hat Herr Wundram die erforderliche Mehrheit nach § 11 Abs. 2 AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO im ersten Wahlgang erreicht und ist er zum 2. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt.
Der Gewählte nimmt das Amt an..