Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Nach Feststellung des Wahlergebnisses wird die zur Amtsvorsteherin Gewählte
vom zweitältesten Mitglied vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Sie leistet den Beamteneid und ihr wird die Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin ausgehändigt (§ 11 Abs. 6 AO).
Anschließend übernimmt die Amtsvorsteherin den Vorsitz, bedankt sich bei ihrem Amtsvorgänger für dessen Zeit als Amtsvorsteher in der abgelaufenen Wahlperiode und überreicht sie ihm ein kleines Präsent.
Anschließend bedankt sich die neugewählte Amtsvorsteherin für ihre Wahl und richtet einige persönliche Worte ihre Amtszeit betreffend an die Anwesenden.