Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl des Amtsvorstehers/der Amtsvorsteherin  

Konstituierende Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Nord Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Von Mitgliedern der Gruppierung der Wählergemeinschaft wird das Verlangen nach § 11 Abs. 2 AO gestellt, das Vorschlagsrecht für die Amtsvorsteherin/den Amtsvorsteher und die Stellvertretenden nach den Höchstzahlen der Stimmrechte der „Gruppierungen“ zu bestimmen (gebundenes Vorschlagsrecht).

Daraus ergeben sich folgende Höchstzahlen:

 

 

Gruppierung

Wählergemeinschaften

SPD

CDU

Stimmrechte

19

18

9

 

Teiler 0,5

38,00

1

36,00

2

18,00

3

Teiler 1,5

12,67

4

12,00

5

6,00

 

Teiler 2,5

7,60

 

7,20

 

3,60

 

 

Das Vorschlagsrecht für die Amtsvorsteher oder den Amtsvorsteher steht somit der Gruppierung der Wählergemeinschaften zu und gemäß § 11 Abs. 2 AO gilt für die Wahl § 39 Abs. 1 GO entsprechend.

 

 

Zur Amtsvorsteherin wird folgende Person vorgeschlagen (Wahlvorschlag):

 

Frau Dr. Beatrix Klüver

 

Weitere Wahlvorschläge erfolgen nicht.

 

Einer offenen Abstimmung wird nicht widersprochen und die Wahl erfolgt durch Handzeichen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Somit hat Frau Dr. Dr. Klüver die erforderliche Mehrheit nach § 11 Abs. 2 AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO (mehr Ja- als Nein-Stimmen) im ersten Wahlgang erreicht und sie ist zur Amtsvorsteherin gewählt.

 

Die Gewählte nimmt das Amt an.