Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Herr Wundram leistet den Beamteneid und ihm wird die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten durch Frau Dr. Klüver ausgehändigt (§ 12 (1,2) GkZ i.V.M. § 58 GO).
Anschließend übergibt Frau Dr. Klüver den Sitzungsvorsitz an den Schulverbandsvorsteher.