Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Erschließungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 8  

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 0:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Zusatz: Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll vor der Sitzung über den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich nördlich der Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4A, 6, 8 und 10 informiert werden.
VO/2023/151/05GV Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Erschließungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 8
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Dagmar Fockenga
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Fockenga, Dagmar
 
Wortprotokoll

 Frau Jendrny vom Kreis Segeberg stellt die Gesamtmaßnahme anhand den Entwurfszeichnungen zur Erschließungsplanung ausführlich vor. Die neuen Gemeindevertreter/-innen und Ausschussmitglieder informiert sie darüber, dass der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 erfolgen muss. Das überplante Gebiet ist in mehrere Bauabschnitte eingeteilt, da die Landesplanung eine begrenzte Entwicklung von 25 neuen Wohneinheiten bis zum Jahr 2036 vorsieht. Auch die aktuelle Situation in Bezug auf die vorherrschenden Emissionen schränkt die Entwicklung des Gebietes etwas ein.

 

Wärmeplanung

Für Wärmeplanung hat das für die Erschließung zuständige Fachbüro Petersen & Partner ein sich darauf spezialisierendes Fachbüro, EMB Planung, aus Hamburg beauftragt. Auf Grund des neuen GEG (Gebäudeenergiegesetzes) müssen sich Gedanken über eine neuartige Wärmeversorgung, wie zum Beispiel Quartierslösungen, gemacht werden. Herr Boulahrout von EMB Planung präsentiert Möglichkeiten zur Wärmeversorgung für das Plangebiet. Die Empfehlung liegt dabei klar auf die Schaffung einer Quartierslösung mit einem sogenannten Kalten Nahwärmenetz. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Der Vortrag von Herrn Boulahrout dient zunächst als Einstieg in das Thema. Da bei der favorisierten Lösung auch die Gründung einer Genossenschaft notwendig ist, sind hierzu vertiefende Rechtsfragen durch einen Juristen zu klären. Auch finanzielle Aspekte möchte Herr Boulahrout in einem weiteren Termin vorstellen und klären. Nach einer ausführlichen Diskussion ist sich das Gremium einig, dass man die von Herrn Boulahrout empfohlene Quartierslösung mit Genossenschaftsmodell weiterverfolgen möchte und auch die vorgeschlagenen weiteren Beratungstermine in separaten Arbeitssitzungen annehmen möchte.

 

Aus dem Gespräch ergaben sich folgende relevante Informationen:

 

- Es ist durch die Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Dazu gibt es ein Förderprogramm. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 liegt die Förderung bei 90%

- Die Geräuschemissionen einer Wärmepumpe sind sehr gering (leiser als ein Kühlschrank)

- Im Falle einer Quartierslösung haben die Bauherren keine Wahl bei der Wärmequelle

- Zeitplan: Planung im Rahmen der Erschließung, Bearbeitungszeit für Förderanträge aktuell 4-6 Monate

- Das Wärmenetz kann später in den benachbarten Bestandsbereich ausgedehnt werden, technische Umsetzung ist jedoch individuell zu prüfen.

- Kosten für die Gesamtmaßnahme geschätzt ca. 800.000 EUR, ausgehend von 32 Baugrundstücken.

 

Der Vorsitzende lässt daraufhin darüber abstimmen, dass man die Wärmeplanung im B-Plan Nr. 8 mittels eines Kalten Nahwärmenetzes im Rahmen einer Quartierslösung mit Genossenschaftsmodell weiterverfolgen möchte und Herrn Boulahrout in einer Arbeitssitzung zur Vertiefung der Thematik erneut einladen wird.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Ausführung der fußläufigen Erschließung 

Anschließend stellt Frau Stabenow von Petersen & Partner den Vorschlag zur fußläufigen Erschließung des Plangebietes an die Damsdorfer Straße vor. Zunächst wurde geprüft, ob eine Anbindung über den Grasweg sinnvoll ist. Da hier jedoch teilweise kein Gehweg vorhanden ist und auf Grund der Knicksituation der Platz für die Herstellung eines neuen Gehweges eingeschränkt ist, wird diese Maßnahme verworfen. Parallel war die Möglichkeit der Anbindung mittels eines Fußweges, welcher vom Wendehammer zur Damsdorfer Straße verläuft, zu prüfen. Die Böschungskante wird durch eine barrierefreie Treppen-/Rampenlösung überwunden. Frau Stabenow weist darauf hin, dass die fußläufige Erschließung des Plangebietes sichergestellt werden muss und diese Lösung auf Grund der zu erwartenden Fußgängerströme auch praxisgerecht erscheint. Die Kosten für das Treppen-/Rampenbauwerk betragen geschätzt ca. 30.000 EUR netto. Der Bürgermeister schlägt vor den Weg weiter westlich herzustellen, da der Hang dort nicht so steil ist und die Treppe/Rampe dort dadurch kleiner ausfallen könnte. Das ist jedoch nicht möglich, da auf der Böschungskante in diesem Bereich geschützte Bäume stehen.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, dass die fußläufige Erschließung des Plangebietes an die Damsdorfer Straße mittels eines Fußweges vom Wendehammer und einer Treppen-/Rampenlösung zur barrierefreien Überwindung der Böschungskante entsprechend der vorgestellten Entwurfszeichnung erfolgen soll.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Auf den Ausbau des Grasweges soll verzichtet werden.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Entwässerung

Herr Krumm von Petersen & Partner stellt die Möglichkeiten zum Anschluss des Plangebietes an die Abwasserbeseitigung vor:

 

- Anschluss an die vorhandene Entwässerungsleitung im Grasweg; hierzu wird aktuell Kapazität und Ausführung der Leitung im Grasweg geprüft

 

- Herstellung einer Vakuumleitung mit Anschluss an die Damsdorfer Straße

 

- Herstellung eines Sammelschachtes im Bereich der Damsdorfer Straße, welcher an die vorhandene Vakuumleitung angeschlossen wird und in welchem mittels Freigefälleleitung entwässert wird.

 

Für alle drei Varianten erfolgen zeitnah Kostenschätzungen.

 

 

Kompensationsmaßnahme Knick

Als Ausgleich für einen zu entfernenden Knick ist eine Kompensation notwendig. Zunächst wurde hier irrtümlich von einer notwendigen Knickneuanlage von 12,50 Meter gesprochen, was auch im Entwurf zur Begründung so geschrieben stehe. Frau Jendrny korrigiert den Wert anschließend auf 22,5 Meter. Hierzu wurde vorgeschlagen den Ausgleich über ein Ökokonto durchzuführen. Herr Gietzelt von der Landgesellschaft hat dazu von der Landwirtschaftskammer und der Firma Ecodots jeweils Angebote zum Erwerb von Ökopunkten eingeholt. Das Angebot von Firma Ecodots erwies sich mit 145 EUR pro Meter als das wirtschaftlichste Angebot.

 

Der Bauausschuss empfiehlt den notwendigen Knickausgleich durch den Erwerb von Ökopunkten bei Firma Ecodots durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Verlauf der Grundstücksgrenzen in Bezug auf vorhandene Knicks:

Die Grundstücke 1-5, 7 und 9-12 grenzen an einen Knick, dieser ist jedoch nicht als solcher definiert und somit kein gesetzlich geschützter Bereich. Trotzdem soll die Pflege dieser Böschung sichergestellt werden. Das soll durch die Festlegung der Grundstücksgrenze definiert werden. Es wird durch Frau Jendrny noch einmal darauf hingewiesen, dass die im Entwurf dargestellten Grundstücksgrößen und –grenzen keinen Normcharakter haben und veränderbar sind. Das wird die Landgesellschaft je nach Nachfrage gestalten. Nach kurzer Diskussion im Gremium schlägt der Bürgermeister vor die Pflege der Knicks und Böschungen durch die Gemeinde sicherzustellen. Die Grundstücksgrenze ist auf Höhe des Knickfußes zu ziehen. Für die Pflege ist ein Betretungsrecht der Gemeinde der jeweiligen Grundstücke im Kaufvertrag zu regeln. Eine grundbuchrechtliche Absicherung durch eine Dienstbarkeit sollte nach Empfehlung der Landgesellschaft erfolgen. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Pflege der Knicks/Böschungskante durch die Gemeinde sicherzustellen. Dazu bildet der Knickfuß die Grundstückgrenzen. Gleichzeitig ist ein Betretungsrecht der jeweiligen Grundstücke durch die Gemeinde zum Zwecke der Pflegearbeiten im Kaufvertrag zu regeln. Eine grundbuchrechtliche Absicherung in Form einer Dienstbarkeit ist zu erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erschließungsplanung (279 KB)      
Anlage 2 2 Präsentation zur Wärmeplanung (11963 KB)