Amt Bornhöved
 

Auszug - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "Nördlich Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4A, 6, 8 und 10   

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 0:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Zusatz: Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll vor der Sitzung über den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich nördlich der Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4A, 6, 8 und 10 informiert werden.
VO/2023/147/05GV Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "Nördlich Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4A, 6, 8 und 10
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

 Frau Jendrny vom Kreis Segeberg stellt die Entwürfe zum B-Plan Nr. 9 vor.

 

Daraufhin meldet sich Herr Frank Mühlenberg zu Wort und stellt fest, dass die Festsetzungen dazu führen würden, dass das in diesem Bereich geplante Bauvorhaben nicht umgesetzt werden kann. Grund ist die im Entwurf festgesetzte Firsthöhe von 9,00m.

 

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion stellen alle Beteiligten fest, dass die Festlegung des Bezugspunktes, auf Grundlage dessen die festgesetzten Höhen bemaßt werden, nicht eindeutig definiert ist. Die Schwierigkeit hierbei wird auch in der Hanglage des Plangebietes gesehen. So entstehen in der Diskussion mehrere Vorschläge um den Bezugspunkt festzulegen. Herr Stahl schlägt die Ermittlung des Bezugspunktes NN für jedes einzelne Haus vor, Herr Jens spricht sich für eine abgestufte Höhenfestsetzung der 1. und 2. Hausreihe aus. Ein gemeinsamer Konsens wird jedoch nicht gefunden.

 

Ein Bürger weist zudem auf ein denkmalgeschütztes Haus im Geltungsbereich des B-Planes hin. Er äußert Bedenken, dass die derzeitigen Planungen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind, da sich die Gebäudehöhen der angrenzenden Gebäude durch die Überplanung stark verändern können. Der Charakter der Umgebung könnte dadurch ein anderes Bild bekommen.

 

Das Gremium will dazu unter TOP 9 noch einmal näher beraten.
 


  
Beschlussvorschlag: