Auszug - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "Nördlich Belauer Straße, Hausnummern 2, 4, 4A, 6, 8 und 10
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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Jendrny vom Kreis Segeberg stellt die Entwürfe zum B-Plan Nr. 9 vor.
Daraufhin meldet sich Herr Frank Mühlenberg zu Wort und stellt fest, dass die Festsetzungen dazu führen würden, dass das in diesem Bereich geplante Bauvorhaben nicht umgesetzt werden kann. Grund ist die im Entwurf festgesetzte Firsthöhe von 9,00m.
Nach einer sehr ausführlichen Diskussion stellen alle Beteiligten fest, dass die Festlegung des Bezugspunktes, auf Grundlage dessen die festgesetzten Höhen bemaßt werden, nicht eindeutig definiert ist. Die Schwierigkeit hierbei wird auch in der Hanglage des Plangebietes gesehen. So entstehen in der Diskussion mehrere Vorschläge um den Bezugspunkt festzulegen. Herr Stahl schlägt die Ermittlung des Bezugspunktes NN für jedes einzelne Haus vor, Herr Jens spricht sich für eine abgestufte Höhenfestsetzung der 1. und 2. Hausreihe aus. Ein gemeinsamer Konsens wird jedoch nicht gefunden.
Ein Bürger weist zudem auf ein denkmalgeschütztes Haus im Geltungsbereich des B-Planes hin. Er äußert Bedenken, dass die derzeitigen Planungen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind, da sich die Gebäudehöhen der angrenzenden Gebäude durch die Überplanung stark verändern können. Der Charakter der Umgebung könnte dadurch ein anderes Bild bekommen.
Das Gremium will dazu unter TOP 9 noch einmal näher beraten.
Beschlussvorschlag: