Auszug - Bebaungsplan Nr. 8 für das Gebiet "östlich der Dorfstraße, nördlich Damsdorfer Straße, "Am Ringreiterplatz", westlich des Grasweges, Teilfläche des Flurstückes 22 Flur 4 Gemarkung Schmalensee" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Den Vorentwurf hatte Frau Jendrny bereits grob unter TOP 8 vorgestellt, so dass dem Gremium nun noch einmal der Textteil im Detail erläutert wurde. Im Zuge dessen werden folgende Änderungen von Festsetzungen durch das Gremium erarbeitet:
zu 2.1: die maximale Firsthöhe soll 9,00m betragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
zu 2.3: die Festsetzung der maximalen Wandhöhe soll ersatzlos gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
zu 5.2: die Nutzung von gesammelten Niederschlagswasser soll nur zur Gartenbewässerung zulässig sein. Die Nutzungsmöglichkeit als Brauchwasser ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
zu 6.2: die gestalterische Festsetzung zu Dacheindeckungen ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
zu 6.3: die gestalterische Festsetzung zur Dachform und Dachneigung ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebaungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "östlich der Dorfstraße, nördlich Damsdorfer Straße, "Am Ringreiterplatz", westlich des Grasweges, Teilfläche des Flurstückes 22 Flur 4 Gemarkung Schmalensee" die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt:
- zu 2.1: die maximale Firsthöhe soll 9,00m betragen
- zu 2.3: die Festsetzung der maximalen Wandhöhe soll ersatzlos gestrichen werden.
- zu 5.2: die Nutzung von gesammelten Niederschlagswasser soll nur zur Gartenbewässerung zulässig sein. Die Nutzungsmöglichkeit als Brauchwasser ist zu streichen.
- zu 6.2: die gestalterische Festsetzung zu Dacheindeckungen ist zu streichen
- zu 6.3: die gestalterische Festsetzung zur Dachform und zur Dachneigung ist zu streichen.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0