Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses  

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

 

Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.

Dieser Ausschuss ist nach § 66 Abs. 1 GKWO in der ersten Sitzung zu wählen.

Da es sich bei diesem Ausschuss um keinen ständigen Ausschuss handelt und das GKWG bzw. die GKWO zu diesem Ausschuss keine näheren Regelungen trifft wird vorgeschlagen, den Ausschuss mit 3 Personen zu besetzen.

Weil die Gemeindevertretung gemäß § 66 Abs. 2 GKWO nach Möglichkeit bereits in der zweiten Sitzung einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl fassen soll, wird zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses bereits zum Datum? 19.00 Uhr geladen.

 

Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen

 

Name

Vorname

Bemerkung

Jaetzel

 

Dirk

Bürgermeister

Pries

 

Thilo

1. stv. Bürgermeister

Meyer

 

Franziska

2. stv. Bürgermeisterin

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 8   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

Der Wahlprüfungsausschuss wählt seinen/ihre Vorsitzende/n in eigener Sitzung.