Amt Bornhöved
 

Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses  

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll

 

 

 

Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.

Dieser Ausschuss ist nach § 66 Abs. 1 GKWO in der ersten Sitzung zu wählen.

Da es sich bei diesem Ausschuss um keinen ständigen Ausschuss handelt und das GKWG bzw. die GKWO zu diesem Ausschuss keine näheren Regelungen trifft wird vorgeschlagen, den Ausschuss mit 3 Personen zu besetzen.

Weil die Gemeindevertretung gemäß § 66 Abs. 2 GKWO nach Möglichkeit bereits in der zweiten Sitzung einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl fassen soll, wird zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am Tag der nächsten Sitzung der Gemeindevertretersitzung um 19.00 Uhr stattfinden. Sobald ein Datum hierfür festgelegt wurde, wird der Bürgermeister hierzu gesondert einladen.

 

Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen

 

Name

Vorname

Kotzbacher

 

Jörg

Semerak

 

Jan-Henrik

 

Kaack

Andreas

 

Abstimmungsergebnis   dafür:  9  Stimmenthaltungen: 0

 

Der Wahlprüfungsausschuss wählt seinen/ihre Vorsitzende/n in eigener Sitzung.