Auszug - Wahl einer persönlichen Vertretung für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister im Amtsausschuss
|
Wortprotokoll |
Gemäß § 9 Abs. 3 AO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte eine/einen persönlichen Vertreter/in für den Bürgermeister im Amtsausschuss.
Nachdem als Vertreter für den Bürgermeister im Amtsausschuss Torsten Schröder vorgeschlagen wird, erfolgt die Wahl nach § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 Stimmenthaltungen: 1