Auszug - Wahl einer persönlichen Vertretung für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister im Amtsausschuss
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Wortprotokoll |
Gemäß § 9 Abs. 3 AO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte eine/einen persönlichen Vertreter/in für den Bürgermeister im Amtsausschuss.
Nachdem als Vertreter für den Bürgermeister im Amtsausschuss Christian Detlof vorgeschlagen wird, erfolgt die Wahl nach § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0