Auszug - Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder der Gemeindevertretung
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Wortprotokoll |
Der Bürgermeister verpflichtet die anwesenden Gemeindevertreter gemäß § 33 Abs. 3 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.