Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Nach Feststellung des Wahlergebnisses wird Herr Hamann durch das dienstälteste Mitglied Torsten Schröder gemäß § 53 Abs. 1 GO vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Der Bürgermeister leistet den Beamteneid (§ 47 LBG) und ihm wird die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten ausgehändigt (§ 50 Abs. 6 GO).
Anschließend übergibt Herr Schröder den Sitzungsvorsitz an den Bürgermeister.