Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Arbeitgeberbeteiligung an der Gesundheitsförderung  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll

 

Angeregt durch Kooperationsangebote der hiesigen Fitness-Studios sind Vergleichsangebote für die Gesundheitsförderung durch die Verwaltung geprüft worden.

Haushaltsmittel sind eingeplant und beschlossen worden.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es zwei Firmen-Fitness-Anbieter gibt, die es ermöglichen, dass die Mitarbeitenden für einen festen Monatsbeitrag deutschlandweit und online verschiedene Fitnessangebote täglich wahrnehmen können.

Die hiesigen Fitness-Studios gehören zu den Partnern der Firmen-Fitness-Anbieter.

 

Die Konditionen sehen u.a. vor, dass

  1. aktuell bestehende Privatverträge für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Firmen-Fitness ruhen. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages ist demzufolge nicht erforderlich.
  2. rd. 1/3 des Mitgliedsbeitrages bei den Mitarbeitenden per Lastschrift eingezogen wird, während das Amt als Arbeitgeber die Gesundheit mit rd. 2/3 des Beitrages fördert und hierfür eine Rechnung von dem Firmen-Fitness-Anbieter erhält.
  3. Eine einmalige Einweisungspauschale zu zahlen ist,wenn es noch keinen privaten Vertrag gibt. Diese entfällt z.B. bei ausschließlicher Nutzung von Schwimmbädern und/oder Online-Kursen. Einige besondere Angebote, wie z.B. Massagen sind teilweise mit Zuzahlungen verbunden, die von dem Mitarbeitenden vor Ort beglichen werden.

 

Die beiden Konzepte und Konditionen wurden verglichen. Der favorisierte Anbieter hat eine größere Auswahl an Fitnessangeboten (ca. 7.000 Partner), geringere Zuzahlungen, zum Teil bessere Leistungen und bietet einen 2-Jahres Vertrag mit Beitragsbindung an.

 

Eine unverbindliche Interessenabfrage in der Mitarbeiterschaft hat ergeben, dass von ca. 50 Mitarbeitenden 28 Mitarbeitende Interesse an der Firmen-Fitness haben. Haushaltsmittel wurden hierfür entsprechend eingeplant. 

 

Praktisch sieht es so aus, dass - nach der Haushaltsgenehmigung - der Vertrag mit dem favorisierten Firmen-Fitness-Anbieter geschlossen wird.

Der Arbeitgeber erhält einen Zugang zu einem Webportal, in dem er die Mitgliedschaften verwalten kann. Die An- und Abmeldung der Mitarbeitenden ist immer bis zum 20. eines Monats erforderlich, um am 1. des Folgemonats die Mitgliedschaft zu beginnen oder zu beenden. Zwischen dem 20. und 25. eines Monats kann der Arbeitgeber die Mitgliedschaften prüfen.

 

Die Mitarbeitenden haben dann die Möglichkeit, sich mehrmals täglich ein favorisiertes Fitnessangebot herauszusuchen. Bei den jeweiligen Fitnesspartnern wird ein dortiger QR-Code des Firmen-Fitness-Anbieters mit einer App gescannt, um sich einzuloggen.

Bei den Online-Kursen werden diese in der App bereitgestellt und können dort ausgewählt werden.

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt nicht während der Arbeitszeit.

 

Der „Gesundheitstag“ nach altem Muster entfällt.

 

Es wird angeregt, für die Beschäftigten der Gemeinden ein ähnliches Angebot vorzubereiten.

 

Lt. Hauptsatzung liegt die Entscheidungsbefugnis in diesem Rahmen bei der Verwaltungsleitung, dennoch bittet die stellv. Leitende Verwaltungsbeamtin um das Einverständnis per Handzeichen.

Das Einverständnis wird einstimmig erteilt.