Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet westlich 'Kieler Tor', nördlich 'Kornkamp', östlich Bebauung 'Himmelsblick' und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön a.) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2022/384/02GV Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet westlich 'Kieler Tor', nördlich 'Kornkamp', östlich Bebauung 'Himmelsblick' und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön
a.) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ansgar Kruse erläutert den Sachverhalt gemäß der Beschlussvorlage. Am 24.1. hat sich der Bauausschuss mit dem Thema befasst und den Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

Der Baubeginn sollte nach spätestens 36 Monaten im Anschluss an die Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Dies wurde nach Abwägung aller Interessen nicht in die Beschlussvorlage aufgenommen.


Beschlussvorschlag:

 

-          Die während der frühzeitigen Beteiligung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr.  21 abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet westlich 'Kieler Tor', nördlich 'Kornkamp', östlich Bebauung 'Himmelsblick' und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön und die Begründung werden gebilligt.

-          Das Verfahren wird umgestellt und der Bebauungsplan Nr. 21 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

-          Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0