Auszug - Anträge für Baumfällungen und -pflegemaßnahmen auf gemeindlichen Grundstücken
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Von der Verwaltung sind aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung zu Baumfällungen in der vorliegenden Beschlussvorlage anstehende Baumfällungen und
-pflegemaßnahmen zusammengefasst worden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. die genehmigungspflichtigen Fällungen von abgängigen Bäumen durch die Verwaltung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen und die Fällungen der betroffenen Bäume, soweit möglich, durch den Bauhof erledigen zu lassen. Anderenfalls ist für die Fällung eine Fachfirma zu beauftragen.
2. Notwendige Pflegemaßnahmen (z.B. Totholzentfernung) sowie die Begutachtung der Standsicherheit der Tulpenbäume zur Verkehrssicherungspflicht zu beauftragen. Diese Maßnahmen führt, soweit möglich, der Bauhof durch. Anderenfalls sind für Maßnahmen eine Fachfirma zu beauftragen.
3. Die Standorte und Baumarten für Ersatzpflanzungen werden zeitnah in örtlicher Nähe festgelegt. Die Ersatzpflanzungen sind entsprechend zu beauftragen. Die evtl. Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörden zur Qualität und der Größe der Pflanzen sind bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0