Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2022/359/10GV Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz
hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kech erklärt, den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes anhand einer Übersichtskarte und eines Luftbildes. Sie teilt mit, dass der auf dem Grundstück vorhandene Gehölzbereichr den Bau der geplanten Dreifeldsporthalle entfernt werden muss, aber hierfür ein Ausgleich durch die Gemeinde erfolgen wird. Sie erklärt weiter, dass der jetzige Plangeltungsbereich nicht mehr, wie in der Ursprungsplanung vorgesehen, einen Teilbereich des Grundstückes der Sportschützen Trappenkamp enthält. Dies wäre bei einem Bau einer Vierfeldhalle erforderlich gewesen, aber da nun nur noch der Bau einer Dreifeldsporthalle verfolgt wird, reicht die vorhandene Grundstücksfläche aus.

 

Frau Kech erklärt anhand der Planzeichnung zu B-Plan, dass der Bebauungsplan eine offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschosshöhe von 18 m vorsieht. Es handelt sich ein Sondergebiet Sporthalle.

Zur vorliegenden Abwägungstabelle teilt Frau Kech mit, dass Stellungnahmen und Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange und weiteren Betroffenen eingegangen sind.

 

Insbesondere geht sie im Einzelnen auf folgende Stellungnahmen und Anregungen ein:

 

Die Landesplanungsbehörde hat bestätigt, dass keine Bedenken bestehen.

 

Die Bodenschutzbehörde des Kreises Segeberg hatte aufgrund der Tatsache, dass bis mind. 1968 das Gelände des Schießstandes im Plangebiet, nicht ausschließen können, dass der Oberboden mit schießplatztypischen Schadstoffen belastet ist. Eine orientierende Erkundung mit Bodenproben und Baugrundsondierungen eines Fachunternehmens hat keine Hinweise auf Kontamination z. B. durch Bleimunitionsreste ergeben.

 

Die Sportschützen Trappenkamp haben vorgebracht, dass ihre Belange bei der Planung nicht berücksichtigt wurden.

Hier ging es hauptsächlich bei der ersten Planung um die Einbeziehung von einer Grundstücksfläche der Sportschützen. Diese Planung hat sich jedoch erledigt und die Grundstücksfläche wird nicht mehr benötigt.

 

Die Untere Forstbehörde hat darauf hingewiesen, dass nachrichtlich ein 30 m Waldabstand in die Planzeichnung übernommen werden soll. Dieser 30 m Waldabstand ist nun nachrichtlich dargestellt und als blau gestrichelte Linie in der Planzeichnung dargestellt.

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Die Stellungnahme des BUND hinsichtlich der Prüfung der Belange des Artenschutzes ist mit dem Artenschutzfachbeitrag abgearbeitet und in den Umweltbericht aufgenommen worden. Die Unterlagen hierzu können im Rahmen der Auslegung eingesehen werden.

Weiter erklärt Frau Kech, dass in der Begründung zum Bebauungsplan u. a. die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung hinsichtlich des Naturschutzes wie folgt enthalten ist:  

 

Zum Schutzgut Boden

 

Wegen der Flächenversiegelung ist ein Ausgleich erforderlich.

Bei Vollversiegelung erfolgt ein Ausgleich 1: 1 und Teilversiegelung ein Ausgleich 1: 0,6

Eine Vollversiegelung erfolgt bei 3.585 qm (x 1) und eine Teilversiegelung vom 601 qm (x 0,6), so dass insgesamt 3.585 qm ausgeglichen werden müssen. Diese werden durch Zahlung an das Ökokonto „Kisdorf/Winsen 3“ der Stiftung Naturschutz.

 

Die Schutzgüter Wasser und Klima/Luftssen nicht ausgeglichen werden.

 

Das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften muss ausgeglichen werden, da die 2.051 qm große Gehölzfläche entfernt wird. Diese ist im Verhältnis 1: 1 auszugleichen. Hiervon werden 147 qm als zweireihige Hecke mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen erfolgen und die restlichen 1.904 qm einer Ausgleichsfläche der Siftung Naturschutz zugerechnet werden. Durch die Pflanzung der Hecke wird auch das Landschaftsbild berücksichtigt.

 

Abschließend teilt Frau Kech mit, dass das Bodengutachten ergeben hat, dass unterhalb der Mutterbodenschicht nur Sande anstehen und deshalb der Boden für die Versickerung des Oberflächenwassers sehr gut geeignet ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Matthiesen teilt Frau Kech mit, dass der Tatbestand, dass ein Teilbereich der Verkehrsfläche der Hermannstädter Straße im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes liegt, keine Auswirkungen auf das Beitragsrecht nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) und das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hat.


 

Die Gemeindevertretung stimmt über folgenden Beschlussvorschlag ab:   
 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24r das Gebiet nördlich Schießstand, östlich Hermannstädter Straße, südlich und westlich Sportplatz und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen und mit dem geänderten Geltungsbereich gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0