Auszug - Fehlbetragzuweisung
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Wortprotokoll |
Vom Protokollführer wird mitgeteilt, dass der verfristete Antrag für eine Fehlbetragszuweisung noch nicht gestellt. Der Jahresfehlebtrag 2021 kann über den Ausgleich über die Ergebnisrücklage auf rd. 84.000 EUR gesenkt werden. Ziel ist es bei Antragstellung einen rechnerischen (anerkennungsfähigen) Jahresfehlbetrag von max. 80.000 EUR anzugeben, damit eine Zuständigkeit für die Antragsentscheidung beim Kreis Segeberg liegt. Wenn dort noch entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind, könnte beim Kreis eher als beim Land eine positive Bescheidung erfolgen.