Amt Bornhöved
 

Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich hier: Informationen zum informellen Rahmenkonzept und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2022/326/08GV Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
hier: Informationen zum informellen Rahmenkonzept und ggf. Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Weidlich von dem Planungsbüro „Prokom Planung GmbH“ eingeladen. Er informiert über den Entwurf des informellen Rahmenkonzeptes.

 

Der Entwurf des Konzeptes ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
 

Die Präsentation von Herrn Weidlich ist dieser Sitzung als Anlage beigefügt.

 

Es wird im Anschluss an die Präsentation darüber beraten, welche der vorgeschlagenen Flächen für Solarenergie zur Verfügung gestellt werden soll und welche Vor- und Nachteile dies für die Gemeinde bedeutet.

Bei den Flächen 3 und 4 müssten noch Klärungen mit der Naturschutzbehörde stattfinden, zu denen die Bürgermeisterin und Herr Weidlich gemeinsam gehen können.

 

Die Gemeinde könnte nach EEG pro eingespeister KWh bis zu 0,2 ct p. a. erhalten. Dies ist allerdings freiwillig für die Vorhabenträger.

 

Es ist durchaus möglich, die Vorhabenträger zu einer Vorstellung ihres Vorhabens in eine Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen.

 

Die Gemeinde Stolpe hat selbst eine Solaranlage errichtet. Die Gemeinde hat allerdings vor den neuen Regelungen aus dem EEG-Erlass ihre Genehmigung erhalten und wurde sicherlich von einem Vorhabenträger begleitet.

 

Herr Weidlich empfiehlt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Dies bedingt einen Durchführungsvertrag mit festgelegten Fristen. Aktuelles Risiko sind die Beschaffungspreise für Materialien, z. B. haben sich die Kosten für Transformatoren verdoppelt.

 

Beim Bau neuer Solaranlagen wäre ggf. ein Umspannwerk erforderlich, das Werk in Bornhöved würde damit an seine Grenzen geraten. Um dies zu umgehen können die Anlagen mit Batterien versehen werden, die die Energie nach und nach an das Netz abgeben. Ebenfalls wäre es gut möglich, überschüssige Energie zur Wasserstoffgewinnung einzusetzen. Die SH Netz AG ist in Ihren Planungen allerdings noch nicht so weit und hinkt, was solche Ansätze angeht, hinterher, da sie derzeit nur auf neue Umstände reagiert.

Die Nutzung von Batteriecontainern (Zink oder organische Speicher) stellt eine gut geeignete Möglichkeit dar, die in der Praxis bereits eingesetzt wird.

 

Der Durchführungsvertrag würde von dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss unterschrieben werden. Die Bürgermeisterin unterschreibt erst nach dem Satzungsbeschluss, um bei Nichtzustandekommen des Vertrages keine Rechte durch die Satzung entstehen zu lassen.

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt den vorliegenden Entwurf des informellen Rahmenkonzeptes.

 

Die erforderliche Abstimmung des informellen Rahmenkonzeptes mit den Nachbargemeinden und den von der Planung berührten übrigen Trägern öffentlicher Belange ist auf Grundlage dieses Entwurfs durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis dafür:7  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0