Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung übder die Benutzung "Dörphus"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:39 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2022/337/03GV Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung übder die Benutzung "Dörphus"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anna-Lena GerthAktenzeichen:3.4
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Lütjens, Anna-Lena
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister trägt die beabsichtigte Änderung der Nutzungsgebühr für das Dörphus vor. Es erfolgt auch der Hinweis, dass eine Gebührenerhöhung wegen der gestiegenen Energiekosten notwendig ist und wird danach über folgenden Antrag abgestimmt: 
 


  
 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung des „rphus in der Gemeinde Damsdorf der im Entwurf beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen:

 

I.

§ 8 wird wie folgt gefasst:

 

r die Nutzung der Räumlichkeiten beträgt die Benutzungsgebühr

 

a)      für in Damsdorf wohnhafte Personen bei Nutzungen

bis 69 Personen   90,00 EUR und

ab 70 Personen 130,00 EUR,

 

b)      für nicht in Damsdorf wohnhafte Personen bei Nutzungen

bis 69 Personen 230,00 EUR und

ab 70 Personen 350,00 EUR.

 

Sofern die Übergabe des Hausschlüssels nicht ausschließlich an dem überlassenen Tag erfolgt, ist für jeden zusätzlichen Tag eine weitere Benutzungsgebühr von 50,00 EUR je Tag zu entrichten. Dieses gilt nicht für den Tag nach der überlassenen Nutzung, wenn die Rückgabe bis 16.00 Uhr dieses Tages erfolgt.

 

Eine Sicherheit in Höhe von 100,00 EUR ist für die Rückgabe des Hausschlüssels und nicht erfolgte Reinigung beim Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin zu hinterlegen.

 

Die Kosten für eine eventuell notwendig werdende besondere Reinigung und bei angerichteten Schäden sind zu begleichen. Der hinterlegte Sicherheitsbetrag von 100,00 EUR wird mit den hierfür zu zahlenden Betrag verrechnet.

 

II.

 

Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0