Amt Bornhöved
 

Auszug - Aussprache über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:11 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Zusatz: Sollten im Vorfeld Fragen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen bestehen, bitte diese vor der Sitzung der Amtsverwaltung mitteilen.
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt, dahingehend ein, dass beim vorläufigen Jahresabschluss 2021 ein ungewöhnlich hohes Defizit im Prdukt „Kindertageseinrichtungen“ festgestellt wurde. Dieses soll aufgeklärt und der Stand für 2022 festgestellt werden, damit für die Haushaltsplanung 2023 möglichst zutreffende Haushaltsansätze geplant werden können.

 

Anschließend wird von Frau Kegel-Maier vorgetragen, wie sich die Finanzierung von Kindertagesstätten in der Vergangenheit darstellte (nachträgliche einrichtungsbezogene Spitzabrechnung) und am Beispiel der Außenstelle von Eri´s Arche in Schmalensee erläutert. Das Finanzierungsmodell wurde 2021 aber in eine „Vorauszahlung“ nach landeseinheitlichen Sätzen geändert. Das hatte zur Folge, dass in 2021 sowohl Zahlungen für die Abrechnung nach dem vorherigen als auch nach dem neuen Finanzierungsmodell zu zahlen war und somit für die Gemeinde eine Doppelbelastung eingetreten ist.

 

Ab 2022 entfällt diese Doppelbelastung und betragen die gemeindlichen Aufwendungen für die KiTa in Schmalensee etwa 176.000 EUR. Dem stehen aber vergleichbare Erträge („Betriebskostenzuschüsse“) vom Kreis gegenüber.

Neben den Aufwendungen für die Einrichtung in Schmalensee sind jedoch auch „Wohnortgemeindeanteile“r jedes Schmalenseer Kind, das eine KiTa besucht zu zahlen (abhängig nach Betreuungszeit). Diese betrugen 2021 etwa 108.000 EU und sinken 2022. Für die nächsten Jahre wird sich die Gemeinde darauf einstellen müssen, mit einer Summe um die 90.000 EUR für Kindertageseinrichtungen belastet zu werden.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Aufwendungen und Erträge -zahlungswirksam- im Produkt 365090 (Kindertagesstätten)

 

2021

Konto

Kurzbezeichnung

HH-Ansatz

AO-Soll

Gebucht

Hochrechnung

4411000

Mieten und Pachten

8.800

8.800,00

 

Entfällt

4482000

Kostenerstattungen GV

202.000

186.375,21

 

Entfällt

Summe Erträge

210.800

195.175,21

Entfällt

5211000

Unterhaltung (baulich)

1.000

1.456,13

Entfällt

5241000

Bewirtschaftung

1.300

1.373,65

Entfällt

5241001

Bewirtschaftung (Strom)

800

324,27

Entfällt

5241002

Bewirtschaftung (Heizung)

1.500

1.467,23

Entfällt

5317000

Zuweisungen/Zuschüsse

(Wohngemeindeanteil)

123.200

213.024,38

Entfällt

5318000

Zuweisungen Zuschüsse

(Abrechnung Betriebskosten)

131.000

156.356,73

Entfällt

Summe Aufwendungen

258.800

374.002,39

Entfällt

 

Beim Aufwandskonto 5317000 ist deutlich zu erkennen, dass hier eine Doppelbelastung durch die Umstellung des Finanzierungsmodells (Abrechnung Vorjahr + „Vorauszahlung“) eingetreten ist.

 

2022

Konto

Kurzbezeichnung

HH-Ansatz

AO-Soll

Gebucht

Hochrechnung

4411000

Mieten und Pachten

8.800

8.800,00

 

8.800,00

4482000

Kostenerstattungen GV

180.000

151.728,00

 

182.674,00

Summe Erträge

188.800

160.528,00

191.474,00

5211000

Unterhaltung (baulich)

1.000

724,31

724,31

5241000

Bewirtschaftung

1.300

918,45

918,45

5241001

Bewirtschaftung (Strom)

600

665,96

?

5241002

Bewirtschaftung (Heizung)

1.500

1.944,77

?

5317000

Zuweisungen/Zuschüsse

(Wohngemeindeanteil)

125.000

79.104,75

92.334,19

5318000

Zuweisungen Zuschüsse

(Abschlag Betriebskosten)

5.000

176.400,00

176.400,00

Summe Aufwendungen

134.400

259.758,24

 

 

Die Kostenerstattungen für die KiTa in Schmalensee wurden geplant und die Erträge werden voraussichtlich mit einer geringfügigen Abweichung auch den geplanten Betrag treffen.

Der Wohngemeindeanteil für die Benutzung auswärtiger Kindertageseinrichtungen wurde ebenfalls geplant und die Aufwendungen werden voraussichtlich den geplanten Betrag deutlich unterschreiten.

Die hohen überplanmäßigen Aufwendungen sind darauf zurückzuführen, dass irrtümlich die Betriebskosten (mit evtl. Defizitabdeckung) nicht bei der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden. Wie in der Sitzung vorgetragen wurde, ist auch ersichtlich, dass der voraussichtliche Betriebskostenzuschuss für die örtliche KiTa in etwa der Größenordnung der Kostenerstattungen entspricht.

r die Haushaltsplanung 2023 werden bei den genannten drei Konten Beträge ungefähr in folgender Höhe einzuplanen sein:

4482000 = 183.000 EUR

5317000 =   92.500 EUR

5318000 = 181.000 EUR

 

Weiter trägt Frau Kegel-Maier vor, wie sich die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen voraussichtlich ab 2025 entwickeln soll.

 

In der folgenden Aussprache wird festgestellt, dass es für die Gemeinde kein finanzieller Nachteil ist, eine Kindertageseirichtung im Ort zu haben und dass dieses auch die Wohnqualität erhöht. Auf die Nachfrage, ob Träger von Kindertageseinrichtungen z. B. Einsparungen beim Personal vornehmen könnten, wenn finanzielle Engpässe eintreten sollten, wird mitgeteilt , dass dieses nicht möglich ist. Der personelle Standart ist gesetzlich festgelegt und Verstöße können zur Minderung der Kostenerstattung führen. Der Kreis wird Segeberg wird künftig auch Prüfungen im Außendienst vornehmen.

 

Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Kegel-Maier für die ausführlichen Informationen.