Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss zur Klärschlammvererdung  

1. Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Werkausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Danach hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.05.2013 beschlossen, eine Vererdungsanlage herzustellen, sofern dies nach der Amortisationsrechnung (im Vergleich zu dem bisherigen Verfahren) wirtschaftlich günstiger ist. Weiterhin ist eine Fläche zu erwerben und der Vertrag zur Verwertung von Klärschlamm fristgerecht zum Ende dieses Jahres zu kündigen.

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt sodann das Wort an Frau Kistenmacher.

 

Zur Funktionsweise der Klärschlammvererdung informiert Frau Kistenmacher, dass bei diesem Verfahren die Klärschlammeindickung in gedichteten Schilfbeeten erfolgt. Hierbei wird die bodenbildende Tätigkeit der Schilfpflanzen genutzt. Durch den relativ großen Wasserbedarf der Pflanzen werden die flüssigen Schlämme in feste umgewandelt, durchwurzelt und unter Humusbildung in fruchtbare in der Landwirtschaft einsetzbare Böden umgewandelt.

 

Frau Kistenmacher beschreibt weiter die Anlage und die Qualitätsmerkmale dieser Anlage und Abgrenzung zu anderen bestehenden Verfahren.

 

Es schließen sich eine Reihe von Fragen zum späteren Vergabeverfahren und zur Gewährleistung bei einer etwaigen Aufteilung der Gewerke an.

 

Im Verlauf der Beratung stellt Herr Heitmann den Antrag, das bestehende Verfahren zur Klärschlammverwertung für weitere 5 Jahre zu beauftragen.

 

Dieser Antrag findet in der nachfolgenden Abstimmung keine Zustimmung.


Abstimmungsergebnis dafür: 2 dagegen: 5 Stimmenthaltung: 0

 

Alsdann wird über folgende Anträge abgestimmt:

 

1. Das Ingenieurbüro Kistenmacher & Partner aus Bad Segeberg wird mit der weiteren Planung der Klärschlammvererdungsanlage beauftragt. Für die damit im Zusammenhang stehenden Planungskosten genehmigt die Gemeindevertretung eine außerplanmäßige Ausgabe. Die Deckung ist durch Minderausgaben bei dem Produktsachkonto 538000.0902000 gedeckt. Der bestehende Sperrvermerk wird in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0

 

 

2. Mit dem Grundstückseigentümer der südöstlich des Klärwerks gelegenen Fläche sind Verhandlungen über einen Grundstückskauf zu führen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Bodengrunduntersuchung durchführen zu lassen. Die dafür entstehenden Kosten von ca. 3.000,00 Euro sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2

 

 

3. Der bestehende Vertrag über die Klärschlammverwertung ist bis zum 31.12.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0