Auszug - Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Wahlprüfungsausschuss zu der Überzeugung gelangt ist, dass
- keine Vertreter/in gewählt wurde, der/die nicht wählbar ist,
- bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis (Gemeinde) oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können und
- keine fehlerhafte Feststellung des Wahlergebnisses erfolgte.
Aus diesem Grund ist die Wahl für gültig zu erklären (§ 39 Nr. 4 GO) und wurde ein entsprechender Empfehlungsbeschluss gefasst.
Vom Protokollführer wird ergänzt, dass es zwar möglich ist, dass noch Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl erhoben werden, diese würden dann der Gemeindevertretung mit einem Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass evtl. Einsprüche nicht erfolgreich sein können, weil in der Gemeinde Stocksee nur eine politische Vereinigung zur Gemeindewahl angetreten ist und sich deshalb ein erfolgreicher Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl auf einen erheblichen Wahlfehler bis zur Zulassung der Wahlvorschläge (12.04.2013) beziehen müsste (nach Zulassung des einzig eingereichten Listenwahlvorschlags stand die Zusammensetzung der Gemeindevertretung unabhängig von der Stimmabgabe am Wahltag bereits fest).
Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0