Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 26.05.2013  

1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 1
Gremium: Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die verteilte Vorlage wird von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

Der Protokollführer macht darauf aufmerksam, dass

 

  1. keine Vertreter/innen gewählt wurden, die nicht wählbar gewesen sind (alle gewählten Vertreter/innen sind nach § 6 GKWG wählbar und Unvereinbarkeitsgründe nach § 31 a GO liegen nicht vor).
  2. die Feststellung des Wahlergebnisses durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses vom 29.05.2013 erfolgte.
  3. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus der Liste im Einzelfall beeinflusst haben könnten.
  4. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl nach § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) nicht erhoben wurden. Problematisch ist allerdings, dass die Einspruchsfrist derzeit noch nicht abgelaufen ist. Sollte noch ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden, wird die Gemeindevertretung darüber mit einem Beschlussvorschlag informiert. Da das Ergebnis der Gemeindewahl allerdings bereits nach Zulassung des einzigen Wahlvorschlages im April 2013 feststand, könnte auch nur ein erheblicher Wahlfehler zu einem frühen Zeitpunkt der Vorbereitung der Wahl einen wirksamen Einspruch begründen. Aus diesem Grund wird es für unbedenklich gehalten, bereits jetzt der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Gültigkeit der Wahl festzustellen.

 

Zur Vorbereitung der Wahl und der Wahlhandlung  wird berichtet, dass

-          die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vom Amtsausschuss gewählt wurden (Aufgaben wurden nach § 13 Abs. 2 GKWG auf das Amt übertragen) und die Namen der Mitglieder und Stellvertreter/innen bekannt gemacht wurden (§ 2 GKWO).

-          eine Wahlkreiseinteilung nach § 15 GKWG entbehrlich war, weil die Gemeinde nach § 9 Abs. 1 GKWG einen Wahlkreis bildet.

-          ordnungsgemäß zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wurde (§ 22 GKWO) und Wählerverzeichnisse nach §§ 10 ff GKWO geführt wurden.

-          an die Wahlberechtigten Benachrichtigungen nach § 12 GKWO (Wahlbenachrichtigungskarten) gesandt wurden.

-          das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten und dieses bekannt gemacht wurde (§ 13 GKWO).

-          eine Wahlbekanntmachung erfolgte (§ 38 GKWO)

-          die Wahlvorschläge gemäß §§ 19 ff GKWG und §§ 23 ff GKWO ordnungsgemäß eingereicht wurden (z. B. Wahrung der Ausschlussfrist, erforderliche Anlagen)

-          der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2013 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden hat und Beschwerden gegen die Entscheidungen des Gemeindewahlausschusses nicht eingelegt wurden (§ 25 GKWG, §§ 29 ff GKWO).

-          die Stimmzettel den gesetzlichen Vorgaben (§ 34 GKWO) entsprachen

-          besondere Vorkommnisse bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind.

-          der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2013 das Ergebnis der Gemeindewahl nach § 36 GKWG festgestellt hat und dabei Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften der Wahlvorstände hatte.

-          das Wahlergebnis veröffentlicht wurde (§ 64 GKWO).

 

Weil somit keiner der in § 39 Nrn. 1 bis 3 genannter Fehler vorliegt, ist die Gemeindewahl gemäß § 39 Nr. 4 GKWG für gültig zu erklären.

 

Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 26.05.2013 festzustellen.


Abstimmungsergebnis dafür:  3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.