Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohnerfragezeit (Teil 2)  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes bittet der Bürgermeister zunächst um Anfragen, die nicht die Schweinmastanlage Cremberg betreffen.

 

Herr Matthias Göttsche teilt mit, dass die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht durchbrennt. Er regt an diese aus Kostengründen früher auszuschalten. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass für eine kurze Zeit die Beleuchtung um 24.00 Uhr ausgeschaltet wurde, wegen Beschwerden aus der Einwohnerschaft dieses dann wieder geändert wurde. Dazu regt ein anderer Einwohner an, die Lampen nur in einigen Bereichen früher auszuschalten. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich Gemeinde mit dieser Angelegenheit noch einmal beschäftigen wird.

 

Herr Meyer fragt nach wie die Verzögerungen bei der Sanierung des Badehauses zu erklären sind, weil bei der Ausschreibung dieser Maßnahme vermutlich ein Ingenieur beteiligt wurde. Der Bürgermeister bestätigt, dass ein Ingenieur beteiligt wurde, dieser vermutlich durch Überlastung die Vorschädigung und Unterkonstruktion des Gebäudes nicht richtig erkannt hat.

Auf die Anfrage, welche Sanitäranlage für die Badestelle vorgesehen sind, bis das neue Badehaus erstellt ist, wird mitgeteilt, dass angedacht ist, ein „Dixi-Klo“ aufzustellen.

 

Danach beantwortet Herr Jansen die Anfragen von Herrn Schmütz aus der letzten Sitzung, die ihm Anfang der Woche schriftlich zugegangen sind. Zunächst wird festgestellt, dass bedauerlicherweise  wegen eines Missverständnisses zwischen Verwaltung und dem Bürgermeister die Kosten, die für die Beauftragung eines Anwaltes in der Angelegenheit Schweinemastanlage Cremberg nicht konkret bekannt gegeben werden können. Der Bürgermeister trägt aber vor, dass vom Anwalt ein Stundensatz von 150,00 EUR berechnet wird und dieser Stundensatz nach Auskunft der Amtsverwaltung nicht außergewöhnlich hoch ist. Die Honorare belaufen sich bisher auf mehrere tausend Euro.

 

Nachträgliche Anmerkung der Verwaltung

Kosten für Anwalt:

2011  =    720,90 EUR

2012  = 5.042,63 EUR

2013  =    357,00 EUR

Gesamt  = 6.120,53 EUR

 

Weiter wird von ihm u. a. mitgeteilt, dass er nur an der ersten Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative „Uns stinkts“ (BI) teilgenommen hat, nämlich am 13.07.2011 in Dersau zusammen mit den Bürgermeistern Leonhardt aus Dersau und Hintz aus Nehmten, um sich ein Meinungsbild über die Besorgnisse und Beweggründe der Einwohner zu machen.

Er ist auch nicht am 17.08. beim LLUR gewesen, sondern am 18.08. und hatte dort Schriftstücke der Gemeinde abgegeben. Seine Ehefrau hatte ihn aus Gründen der Zweckmäßigkeit begleitet, um dort Einwendungen für die BI abzugeben.

Dem Bürgermeister ist nicht bekannt, wer den Text im BI-Blatt mit der Nennung seines Namens und seiner Funktion verfasst hat. Eine Absprache mit ihm habe es nicht gegeben. Möglicherweise ist dieses aber darauf zurückzuführen, dass er und seine Ehefrau naturgemäß den gleichen Briefkasten benutzen.

Weiter weist er den Vorwurf der Parteilichkeit und der Verletzung seiner Amtspflichten entschieden zurück, weil es sich bei der Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens um eine Rechtsfrage handelt und um keine politische Entscheidung. Darüber hinaus ist es seine Pflicht als Bürgermeister die Interessen der Gemeinde zu vertreten und zu wahren, die in diesem komplexen Verfahren eine rechtliche Beratung durch den Anwalt erforderlich machen und im Übrigen auch durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.

 

Das angesprochene Schreiben vom 10.06. des Anwalts der BI hat er erst am 25.06.2013 erhalten. Diese Verzögerung ist auf urlaubs- und krankheitsbedingte  Ausfälle in der entsprechenden Abteilung der Amtsverwaltung zurückzuführen. Für die verspätete Kenntnisnahme wurde sich bei ihm auch entschuldigt.

 

Zum Ende seiner Ausführungen richtet er an Herrn Schmütz die Gegenfrage, wie zu erklären ist, dass nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen, eine Aufgabe des innerörtlichen Betriebsteils beabsichtigt ist, wenn die Schweinmastanlage Cremberg in Betrieb genommen wird. Dazu äußerst sich Herr Schmütz dahingehend, dass eine Aufgabe dieses Betriebsteils nicht mehr erforderlich ist, weil die Gemeinde fordert, dass die Schweinemastanlage Cremberg u. a. aus immissionsschutzrechtlicher Sicht von sich aus genehmigungsfähig sein muss.

 

Mehrere Einwohner äußern ihr Unverständnis darüber, dass der Schutz des Grundwassers in dem Genehmigungsverfahrens nicht stärker berücksichtigt wird, weil bereits jetzt eine nicht unerhebliche Vorbelastung durch Nitrate vorhanden ist.

 

Auf die Nachfrage eines Einwohners, ob die neuen Unterlagen für die Schweinemastanlage Cremberg noch ausgelegt werden, teilt der Bürgermeister mit, dass zunächst abgewartet wird, wie sich das LLUR verhält.

 

Nachdem einige Äußerungen zu einem früheren Stallbauvorhaben von Herrn Schmütz, hinsichtlich der Aufgabe des innerörtlichen Betriebsteils geäußert werden und sonst keine weiteren Anfragen erfolgen, schließt der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt.