Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und gegebenenfalls Beschluss zur Stellungnahme im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung einer Schweinemastanlage  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

Der Bürgermeister trägt vor, dass das Vorgehen des LLUR nach Auffassung des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltes als rechtswidrig anzusehen ist (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2013).

Die Gemeinde wird sich deshalb wieder mit dieser Angelegenheit befassen, wenn die Rechtsfrage geklärt ist und ein erneutes Einvernehmensersuchen eingeht.

 

Weiter trägt Herr Jansen vor, dass die neuen Unterlagen/Gutachten zur Schweinmastanlage Cremberg von der Gemeinde noch nicht geprüft wurden. Das LLUR hält die geplante Anlage allerdings für genehmigungsfähig und hatte die Kommunale Aufsichtsbehörde aufgefordert das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, allerdings ohne die Gemeinde erneut zu involvieren.

Anschließend berichtet er über den chronologischen Ablauf dieses Vorhabens und trägt dabei auszugsweise aus vorliegenden Unterlagen (auch aus dem neuen Gutachten zum Genehmigungsverfahren) vor. In diesem Zusammenhang fragt Herr Broziat nach, ob die Frage der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Wegen in dem Verfahren berücksichtigt wurde, da die Verkehrsflächen nicht übermäßig breit sind. Der Bürgermeister beantwortet diese Frage dahingehend, dass er in den Unterlagen dazu nichts gefunden hat.

Die Ausführungen des Bürgermeisters enden damit, dass die Gemeinde nun zunächst abwarten wird, ob ein neues Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an sie gerichtet wird. Sollte dieses erfolgen, hätte die Gemeinde zwei Monate Zeit sich mit dem Ersuchen zu befassen.

 

Eine Abstimmung findet zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.