Amt Bornhöved
 

Auszug - Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:16 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2022/141/06GV Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:SG 3.3
  Bezüglich:
VO/2019/268/06GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Bürgermeister trägt den Sachverhalt ausführlich vor. Nach geführten Gesprächen mit diversen Grundstückseigentümern, verbleiben nunmehr drei potentielle Flächen als Standortoptionen. Dabei handelt es sich um zwei Gemeinde eigene Flächen sowie ein Privatgrundstück. Das Privatgrundstück müsste jedoch erst überplant und erschlossen werden, was Mehrkosten und Zeitaufwand für die Gemeinde bedeuten würde. Diese Option möchte sich die Gemeinde dennoch offenhalten, falls die Gemeinde eigenen Flächen (Sportplatz und Alte Meierei) sich im Nachhinein als nicht geeignet darstellen.

 

Das Gremium diskutiert anschließend ausführlich.

 

Zum Standort an der alten Meierei ergeben sich rden, welche aus dem damaligen Kaufvertrag zwischen der Meierei Genossenschaft und der Gemeinde Stocksee resultieren. Der Bürgermeister verliest daraufhin den Kaufvertrag aus dem Jahre 1985. Im Kaufvertrag wurden u.a. folgende Regelungen vereinbart:

- Die Gemeinde verpflichtet sich das Gebäude abzubrechen

- Verpflichtung der Gemeinde zur Eintragung einer Baulast, die den Neubau eines Gebäudes auf dem Kaufgrundstück ausschließt.

Da der Standort an der alten Meierei auf Grund dieser Passagen möglicherweise nicht in Frage kommt, spricht sich das Gremium einstimmig dafür aus juristisch überprüfen zu lassen, inwiefern diese Regelungen aus dem Kaufvertrag bindend sind. Die Verwaltung wird gebeten sich dieser Sache entsprechend anzunehmen und ggfs. die Prüfung durch einen Juristen zu beauftragen.

 

Aus dem Gremium wird daher mehrheitlich vorgeschlagen, die Untersuchungen zunächst nur für den Standort Sportplatz durchführen zu lassen.
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, zur Prüfung eines Gefährdungspotentials durch Altablagerungen am Standort Sportplatz Boden- und Bodenluftuntersuchungen durchzuführen und ein Maßnahmenkonzept erstellen zu lassen.

 

Mit den notwendigen Leistungen zur Feststellung des Untersuchungsumfangs und der Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses und der Durchführung der Untersuchungen sind in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde geeignete Fachbüros zu beauftragen.

 

 

  1. Die Verträglichkeit des Betriebs eines Dorfgemeinschaftshauses in Bezug auf die Lärmsituation soll durch ein Lärmgutachten festgestellt werden. Mit der Erarbeitung des Lärmgutachtens soll ein Fachbüro beauftragt werden. Das Lärmgutachten soll auch Vorschläge zur Einhaltung der Lärm-Richtwerte enthalten.

 

  1. Soweit möglich, sind Fördermittel r die Erstellung der Gutachten zu beantragen. 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1