Auszug - Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters werden nachstehend aufgeführte Personen vorgeschlagen:
Dietrich Schwarz (SPD)
Norbert von der Stein (BBI)
Jochen Hildebrandt (WGB)
Es wird eine geheime Wahl durch die Mehrheit der Gemeindevertretung beantragt.
Im 1. Wahlgang gibt es eine Enthaltung. Herr Schwarz erhält 8 Stimmen, Herr von der Stein 4 Stimmen und Herr Hildebrandt ebenfalls 4 Stimmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO ist mehr als die Hälfte der Stimmen erforderlich, um gewählt zu werden, daher gibt es einen 2. Wahlgang. Im 2. Wahlgang erhält Herr Schwarz 9 Stimmen, Herr von der Stein 4 Stimmen und Herr Hildebrandt ebenfalls 4 Stimmen.
Somit haben für Herrn Dietrich Schwarz mehr als die Hälfte der Mitglieder der Gemeindevertretung gestimmt. Er hat damit die erforderliche Mehrheit erreicht und wird nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das älteste Mitglied vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Der Bürgermeister leistet den Beamteneid und ihm wird die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten ausgehändigt.
Danach übergibt Herr Heitmann den Sitzungsvorsitz an den neu gewählten Bürgermeister.