Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vom Protokollführer wird der wesentliche Inhalt der Beschlussvorlage vorgetragen. Danach ist für den letzten Kalkulationszeitraum im Bereich der Straßenreinigung eine beträchtliche Unterdeckung und für den Bereich des Winterdienstes eine Überdeckung entstanden. Die Unterdeckung ist z. T. auf eine politisch gewollte Entscheidung zurückzuführen und dieser Anteil kann im nächsten Kalkulationszeitraum nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Wenn die verbleibende Unterdeckung und die Überdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden sollen, errechnet sich eine kostendeckende Gebühr von 2,55 EUR (Straßenreinigung) und 0,10 EUR (Winterdienst).
In der folgenden Aussprache wird darauf aufmerksam gemacht, dass aktuell eine relativ starke Preissteigerung in vielen Bereichen besteht, welche die Einwohner/innen stark belastet und wird deswegen appelliert, nicht eine maximal zulässige Kostendeckung anzustreben, sondern eine Gebührenhöhe um 2,00 EUR/lfd. Meter Straßenfront. Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass die Gemeinde wegen des hohen Fehlbetrages eine Gebührenerhöhung nicht vermeiden kann, eine Verdoppelung der Gebühr wird aber für die Gebührenzahler als zu starke Belastung empfunden. Deswegen wird vorgeschlagen, die Gebühr auf insgesamt 2,15 EUR/Meter Straßenfrontlänge zu erhöhen (2,05 EUR Straßenreinigung und 0,10 EUR Winterdienst). Weiter wird die Bitte geäußert, dass die Bauhofleistungen für die Straßenreinigung gesenkt werden sollen, damit auch die vorgeschlagene Gebührenhöhe im Kalkulationszeitraum zu einer Kostendeckung führt. Anschließend wird über nachfolgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Straßenreinigungsgebühr (incl. Winterdienst) auf 2,05 € je Meter Straßenfrontlänge und die verminderte Straßenreinigungsgebühr (nur Winterdienst) auf 0,10 € je Meter Straßenfrontlänge für einen Kalkulationszeitraum von 2022 - 2024 festzusetzen.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) gem. anliegendem Entwurf mit vorstehenden Beträgen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0