Amt Bornhöved
 

Auszug - Ergebnis der Breitbandausschreibung; - Entscheidung zum weiteren Vorgehen  

30. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu übergibt Herr Fischer das Wort an den Vorsteher des Wege-Zweckverbandes, Jens Kretschmer. Dieser macht ausführliche Erläuterungen zu den eigentlichen Aufgabengebieten des Wege-Zweckverbandes und die Gespräche, die geführt wurden nachdem sich herausstellte, dass kein kommerzieller Anbieter die Breitbandversorgung im ländlichen Raum sicherstellen würde. Nach der Anfrage an den Wege-Zweckverband mussten viele vorbereitende Arbeiten erledigt werden und eine rechtliche Klärung erfolgen.

 

Mitte 2012 haben dann diverse Gemeinden dem Wege-Zweckverband den Auftrag erteilt, die Breitbandversorgung sicherzustellen. In den Gremien des Wege-Zweckverbandes wurde dann entschieden, dass das Netz mit den technischen Einrichtungen vom Wege-Zweckverband errichtet werden sollte und ein Betreiber zu suchen ist. Hierzu war eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Diese zweistufig durchgeführte Ausschreibung ist nun mit der Zuschlagserteilung für den Betrieb des Netzes am 21.05. an die SWN beendet worden. Im ersten Teilbereich sollen sechs Gemeinden (Schmalensee, Tarbek, Damsdorf, Tensfeld, Daldorf und Negernbötel) versorgt werden. Die Baukosten werden über Kredite finanziert und sollen durch die Pacht des Betreibers über einen Zeitraum von 25 Jahren refinanziert werden.

 

Anschließend erläutert Herr Stadie von den SWN die originären Aufgaben der Stadtwerke und berichtet, dass seit einigen Jahren zusätzlich zur Strom- und Gasversorgung als neues Aufgabenfeld die Telekommunikation hinzugekommen ist. Dabei haben die Stadtwerke von vornherein auf den Ausbau eines Glasfasernetzes bis in die anzuschließenden Haushalte hinein gesetzt. Damit wird ein bundesweit bisher wenig erreichter Standard, der auf jeden Fall zukunftsträchtig ist, angeboten. Derzeit werden im Umkreis von Neumünster bereits 43 Gemeinden versorgt. Er stellt die vorgesehenen Leistungen vor und weist insbesondere darauf hin, dass die Leistungen des Internets als garantierte Mindestleistung und nicht wie bei anderen Anbietern als „bis zu Leistung“ angeboten werden. Er weist darauf hin, dass für eine ausreichende Finanzierung des Projektes die Notwendigkeit besteht, 60% der Haushalte in den Gemeinden anzuschließen. Mit der Werbeaktion wurde begonnen. Die SWN bietet einen kostenlosen Anschluss bei einem Vertragsabschluss bis zum 29.06.2013. Später wird ein nachträglich zu errichtender Hausanschluss für 990,00 EUR zu haben sein.

 

In den Gemeinden Daldorf, Tensfeld und Damsdorf werden 350 Verträge, davon 58 in Damsdorf, benötigt, um ausreichend Finanzmittel für den Bau zu haben. Sollte diese Quote nicht erreicht werden, wird voraussichtlich auch nicht gebaut werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Damsdorf hat nach Beschluss der Gemeindevertretung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) geschlossen und damit den WZV beauftragt und ermächtigt die Breitbandversorgung in ihrem Gebiet nach Möglichkeit und wirtschaftlicher Realisierbarkeit flächendeckend aufzubauen, zu fördern und dauerhaft zu sichern.

 

Für die Planung und den kurzfristigen Beginn des Breitbandausbaus ist eine Konkretisierung der „Grundgedanken“ bzw. Rahmenregelungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.

 

Um die Gemeinde mit Breitbanddiensten versorgen zu können, sind zentrale Technikstandorte in der Ortslage erforderlich. Die Gemeinde stellt dem WZV hierfür die benötigten Flächen unentgeltlich und zeitlich unbefristet zur Verfügung: Details werden in einem gesonderten Pacht- und Nutzungsvertrag geregelt.

 

Das Kerngebiet für den Ausbau wird gemäß der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Karte festgelegt (vorbehaltlich des tatsächlichen Interesses der Anwohner an einem Breitbandanschluss). Innerhalb des Kerngebietes gilt, dass während des Aktionszeitraumes Hausanschlüsse bis zu einer Länge von 20 Metern auf Kosten des WZV erstellt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für Mehrlängen durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Hierbei werden pro Meter 35,00 Euro brutto berechnet. Eigenleistungen sind erst ab 50 Metern möglich.

 

Der WZV wird die Gemeinde Damsdorf aus technischen und wirtschaftlichen Gründen gemeinsam mit den Gemeinden Daldorf, Negernbötel, Nehms, Schmalensee, Tarbek und Tensfeld erschließen. Innerhalb dieses Clusters ergibt sich die Reihenfolge beim Fortschritt der Baumaßnahmen voraussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Daldorf, Damsdorf, Tensfeld; 2. Bauabschnitt Negernbötel, Nehms, Tarbek, Schmalensee. Änderungen in der Abfolge können sich insbesondere durch ein schnelleres Erreichen der erforderlichen Startquote in einzelnen Gemeinden ergeben.

 

Bestandteil des Netzausbaus ist zum einen das Verteilungsnetz innerhalb des oben definierten Ausbaugebietes sowie die entsprechenden Hausanschlüsse. Die hierfür anfallenden Kosten werden vollständig der Gemeinde Damsdorf zugerechnet.

 

Die Kosten für die überörtliche Netzanbindung innerhalb des Ausbau-Clusters und für die Anbindung des gesamten Clusters an überregionale Netze (Backbone) sowie für übergeordnete technische Einrichtungen werden auf alle Gemeinden des Clusters gemäß den Regelungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Erhebung von Umlagen und die Verteilung von Überschüssen umgelegt. Vorgesehen ist hier folgender Schlüssel (jeweils im Verhältnis):

 

  • die Einwohnerzahlen nach dem Stand aus den Statistischen Berichten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein über die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein am 31.03.2012 mit 30 v. H.,
  • die Flächen der Gemeindegebiete mit 40 v. H.
  • und die Steuerkraftmesszahl der jeweiligen Gemeinde entsprechend § 10 Abs. 1 FAG am 31.03.2012 mit 30 v. H.

 

Dieser Schlüssel gilt auch für die beim WZV zur Abwicklung dieser Aufgabe anfallenden Verwaltungs- und Gemeinkostenanteile.

 

Der überwiegende Teil der Kosten resultiert dabei aus dem Tiefbau für das innerörtliche Verteilungsnetz und für die überörtliche Netzanbindung. Damit ist die Zahl der Breitbandanschlüsse in der Gemeinde der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus insgesamt.

Da es keine amtlichen Angaben zur Anzahl der Haushalte - und damit der potenziellen Breitbandanschlüsse - in der Gemeinde gibt, wurden für die Ermittlung folgende Größen herangezogen: Einwohnerzahl, durchschnittliche Anzahl von Einwohnern pro Haushalt in Schleswig-Holstein, Anzahl der Haushalte gemäß DHL/ Deutsche Post, Anzahl der Wohngebäude sowie Anzahl der Müllbehälter. Hieraus ergeben sich gemittelt 97 Haushalte; diese Zahl wurde den weiteren Berechnungen zugrunde gelegt.

 

Der Pachtvertrag mit dem Betreiber läuft über 25 Jahre. Daher ist es erklärtes Ziel, innerhalb dieses Zeitraumes sowohl die wirtschaftlichen Lasten aus Zinsen und Tilgung für aufgenommene Kredite, als auch die beim WZV zur Abwicklung dieser Aufgabe anfallenden Verwaltungs- und Gemeinkostenanteile durch die Pachteinnahmen zu begleichen. Dieses Ziel wird rein rechnerisch bei einem Anschluss von mindestens 58 Kunden erreicht. Damit ein Breitbandausbau durch den WZV in der Gemeinde Damsdorf wie geplant erfolgt, ist diese Mindestanzahl von Kundenverträgen bis spätestens zum 30.06.2013 zu erreichen.

 

Sobald die erforderliche Quote - mit tatkräftiger Unterstützung der Gemeinde und ihrer Organe - erreicht ist, wird der WZV den Termin für den Start der Baumaßnahmen in der Gemeinde Damsdorf bekannt geben.

 

Kommt die erforderliche Zahl von Anschlüssen nicht innerhalb des oben genannten Zeitraumes zusammen, behält sich der WZV vor, die Vertriebsaktivitäten in der Gemeinde Damsdorf zunächst einzustellen. Der WZV  wird sich in diesem Fall kurzfristig mit der Gemeinde hinsichtlich des weiteren Vorgehens, insbesondere im Hinblick auf die Position IV. (Deckung des Finanzbedarfs) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abstimmen.

 

Die Gemeinde sichert zu, die benötigten Standorte bereitzustellen. Sie werden nach Fertigstellung der Ausbauplanung mit den SWN abgestimmt und dann vertraglich vereinbart.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Herr Fischer bedankt sich bei Herrn Kretschmer und Herrn Stadie für die umfangreichen Ausführungen und verabschiedet beide um 22.05 Uhr.