Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorstellung des Bebauungskonzeptes für die Liegenschaft Kieler Tor 7  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2021/229/02GV Vorstellung des Bebauungskonzeptes für die Liegenschaft Kieler Tor 7
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 Dipl.-Ing. Architekt Selcuk Ünyilmaz stellte sein Bebauungskonzept für die Liegenschaft im Kieler Tor 7 vor. Das Konzept beinhaltet zwei gliche Varianten, wobei nur die Variante 2 konform zu den Festsetzungen des vorhandenen B-Planes ist. Das Konzept ist als Anlage beigefügt.

 

Nach der Vorstellung des Konzepts wurden Fragen an Herrn Ünyilmaz gestellt:

 

-          Hans-Georg Kruse erkundigt sich, ob die geplanten Wohnungen nach der Fertigstellung als Miet- oder Eigentumsobjekte zur Verfügung stehen. Laut Herrn Ünyilmaz sind keine Eigentumswohnungen vorgesehen, so dass alle Objekte durch die Kapitalanleger vermietet werden.

 

-          Das vorgestellte Konzept sieht die Möglichkeit vor, dass Pflegepersonal und Pflegende, räumlich getrennt, in einer Wohneinheit leben könnten. Frau Pries möchte wissen, ob diese Art des Zusammenlebens und der Betreuung bereits gängige Praxis ist. Herr Ünyilmaz berichtet, dass sich dieses Konzept in den Großstädten mehr und mehr durchsetzt. Er geht davon aus, dass auch in ländlichen Regionen zukünftig ein derartiger Trend zu beobachten ist.

 

-          Frau Stemke erkundigt sich zur Barrierefreiheit der sich über zwei Ebenen erstreckenden Wohneinheiten. Die Barrierefreiheit wird in Form von Liften sichergestellt.

 

-          Der Vorsitzende favorisiert die Variante 1 des Konzeptes. Er stellt jedoch noch einmal klar, dass die Variante 1 nur realisiert werden könne, wenn der vorhandene B-Plan entsprechend geändert würde. Die Verwaltung möge hierzu bitte eine Kostenschätzung für die Änderung des B-Planes abgeben.