Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Anpassungsvereinbarung mit dem Einrichtungsträger der Kita "Eris Arche Außenstelle Schmalensee"  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 14.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2021/021/05GV Beratung und Beschluss zur Anpassungsvereinbarung mit dem Einrichtungsträger der Kita "Eris Arche Außenstelle Schmalensee"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-Maier
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einem ausführlichen Austausch über die beiden vorliegenden Beschlussvorlagen entsteht bei den Mitgliedern eine Einigkeit darüber, dass eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, aufgrund einiger offener Fragen und fehlenden Unterlagen, nicht stattfinden kann.

 

Sie bitten die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung den folgenden Fragekatalog zu beantworten. Weiterhin äern sie den Wunsch, dass die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Kegel-Maier, an dieser Sitzung teilnehmen wird, um von ihr einen Bericht über die Zusammenarbeit mit dem KiTa-Träger zu erhalten und um dann daraus eventuell aufkommende Fragen direkt beantwortet bekommen.

 

Fragenkatalog:

 

  1. Liegt der Amtsverwaltung zwischenzeitlich ein Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor und ist es möglich einen Einblick in diesen zu bekommen?
  2. Liegt der Verwaltung ein Soll/Ist-Abgleich mit einer Abweichungsanalyse des KiTa-Trägers vor?
  3. Welche Maßnahmen seitens des KiTa-Trägers wurden unternommen, um die geforderten Qualität Standards zu erfüllen. Welche finanziellen Auswirkungen sind dadurch entstanden?
  4. Lt. der Vorlage wurden bisher keine Abschläge an den KiTa-Träger geleistet. Ist dadurch bei diesem ein Liquiditätsengpass entstanden?
  5. Die Regelung im § 57 Abs.2 Nr.2 Satz 2 KiTaG ist eine „Kann-Vorschrift“. (Die Vereinbarung kann insbesondere eine Fehlbedarfsfinanzierung vorsehen und muss den Betrieb der Kindertageseinrichtung unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach Teil 4 sicherstellen).  Welche rechtlichen Folgen, hätte der Verzicht einer Vereinbarung zu einer Fehlbedarfsfinanzierung?
  6. Es wurde nicht abschließend deutlich, wer zu welchen Fälligkeiten welche Beträge an Wen aufgrund welcher Grudlagen generiert. Es wird gebeten die Tabelle der erweiterten Vorlage und das Schaubild der Ursprungsvorlage erklärend zusammen zu bringen.  

 

Auf eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag wird verzichtet.