Auszug - Parken eines LKW im Silgen Bargen
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Wortprotokoll |
Herr Petersdorff hat einen Anruf eines Anwohners aus dem Silgen Bargen erhalten, wo dieser sich über die recht kurzfristige Vollsperrung von einem Tag auf den anderen beschwert hat. Der Anwohner habe einen Termin mit einem Techniker für den Tag der Vollsperrung vereinbart und nun kann der Techniker nicht zum Grundstück des Anwohners fahren.
Hier wird Herrn Petersdorff mitgeteilt, dass sich dies leider nicht vermeiden lassen wird.
Weiterhin teilt Herr Petersdorff mit, dass ein Anwohner im Silgen Bargen mit seinem schweren LKW auf einer Bankette parken würde. Nach Auskunft des Ordnungsamtes dürfe der LKW-Fahrer dort parken, wenn die Baufirma nichts dagegen hätte. Dies kann nicht rechtens sein, denn die Baufirma darf derartiges gar nicht genehmigen; hierfür wäre die Gemeinde zuständig.
Herr Nordmann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Straßenschilder auch während einer Baumaßnahme ihre Gültigkeit haben.
Die Mitglieder bitten die Verwaltung einmal um Prüfung und entsprechende Umsetzung und den Fahrer/Halter des LKW´s im Silgen Bargen (dieser ist dem Ordnungsamt bekannt) aufzufordern, dort nicht mehr zu parken.