Auszug - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für Windkraft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der den Gemeindevertretern vorliegende Entwurf eines Städtebaulichen Vertrages über die Planung, Erschließung, Errichtung und Gestaltung eines Windparks wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei „Wirtschaftsrat Recht“ in Hamburg nach den Vorgaben der Gemeinde erstellt und von der Amtsverwaltung geprüft.
Der Vorschlag des Bürgermeister, den Entwurf des Städtebaulichen Vertrages über die Planung, Erschließung, Errichtung und Gestaltung eines Windparks laut zu verlesen, wird von Seiten der Gemeindevertretung abgelehnt, da er in Papierform vorliegt.
Stattdessen wird der Text von dem Bürgermeister sukzessive Paragraph für Paragraph angesprochen.
§ 2 Abs. 11 sieht im letzten Satz eine Entschädigung von 3,00 € / lfd. Meter vor, die auch Bestand behält.
Die in § 2 Abs. 10 geregelten Ausbaukosten des G 1K 66 Weges „Ölstraße“ werden durch den Bürgermeister gesondert erläutert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den als Entwurf vorliegenden Städtebaulichen Vertrag über die Planung, Erschließung, Errichtung und Gestaltung eines Windparks unter Berücksichtigung der sich aus den Beschlüssen zu TOP 7 und 8 ergebenden Änderungen .Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weitere Abwicklung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Herr Doose nimmt nach der Abstimmung an der Sitzung teil und wird vom Bürgermeister über die Beschlüsse informiert.