Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Gönnebek für Windenergieanlagen im Bereich des Eignungsgebietes Nr. 227 des Regionalplanes für den Planungsraum I für das Gebiet südlich der Schwale, westlich des Bauernwaldes/Ölstraße und östlich der Gemeinde Groß Kummerfeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.06.2012 die im Regionalplan für den Planungsraum I für die Windenergie dargestellte Fläche 227 konkretisiert und ihre Ausnutzung städtebaulich gesteuert werden.
Mit Ausweisung der Eignungsgebiete findet auf Ebene der Regionalplanung bereits eine Abwägung hinsichtlich aller wichtiger Belange, insbesondere der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalpflege sowie des Tourismus, statt (vergleiche Ziffer 3 des Windenergieerlasses vom 26.11.2012). Innerhalb von Eignungsgebieten sind Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, soweit nichtöffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB entgegenstehen. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich dann nach den Bestimmungen des BauGB und den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie weiterer zu beachtender Fachgesetze.
Nach dem aktuellen Beratungsstand in der Gemeinde ist eine Konkretisierung des in der Regionalplanung dargestellten Eignungsgebietes durch die Bauleitplanung, hier Bebauungsplan, nicht mehr vorgesehen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann daher aufgehoben werden.
Beschluss:
1. Der Beschluss der Gemeinde Gönnebek vom 27.06.2012, der die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 für Windenergieanlagen im Bereich des Eignungsgebietes Nr. 227 des Regionalplanes für den Planungsraum I für das Gebiet südlich der Schwale, westlich des Bauernwaldes/Ölstraße und östlich der Gemeinde Groß Kummerfeld vorsieht, wird aufgehoben.
2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0