Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet südlich der Schwale, westlich des Bauernwaldes/Ölstraße und östlich der Gemeinde Groß Kummerfeld  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 erklärt sich der Gemeindevertreter Kai Doose für befangen und verlässt die Sitzung.

 

Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.06.2012 ein im Regionalplan für den Planungsraum 1 ausgewiesenes Eignungsgebiet für Windenergienutzung südlich der Schwale, westlich des Bauernwaldes/Ölstraße und östlich der Gemeinde Groß Kummerfeld planungsrechtlich gesichert werden.

 

Mit Ausweisung der Eignungsgebiete findet auf Ebene der Regionalplanung bereits eine Abwägung hinsichtlich aller wichtiger Belange, insbesondere der Landesplanung des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalpflege sowie des Tourismus, statt (vergleiche Ziffer 3 des Windenergieerlasses vom 26.11.2012).

Innerhalb von Eignungsgebieten sind Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, soweit nicht öffentliche Belange gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 und 3 BauGB entgegenstehen.

Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich dann nach den Bestimmungen des BauGB und den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie weiterer zu beachtender Fachgesetze.

Nach dem aktuellen Beratungsstand der Gemeinde ist eine Konkretisierung des in der Regionalplanung dargestellten Eignungsgebiets durch die Bauleitplanung, hier Änderung des Flächennutzungsplanes, nicht mehr vorgesehen. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes könnte daher aufgehoben werden.

Frau Leibauer (Landesplanung/Staatskanzlei) hat auf telefonische Nachfrage der Verwaltung bestätigt, dass für die im Regionalplan ausgewiesenen Windeignungsflächen eine Bauleitplanung der Gemeinde nicht zwingend notwendig ist.


Beschluss:

 

a)  Der Beschluss der Gemeindevertretung Gönnebek vom 27.06.2012, der die Aufstellung der               2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet

 südlich der Schwale, westlich des Bauernwaldes/Ölstraße und östlich der

 Gemeinde Groß Kummerfeld (Windkraft) vorsieht, wird aufgehoben.

 

b)  Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis dafür:  8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0