Auszug - Neufassung der Hauptsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek besteht seit dem 01.04.1998 und wurde zwischenzeitlich durch insgesamt vier Nachtragssatzungen immer wieder angepasst.
Aufgrund der kürzlich mehrfach geänderten Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
wurde die Hauptsatzung im Ganzen noch einmal verwaltungsseitig durchgesehen und als Entwurf auf einen neuen Stand gebracht. So hat es sich beispielsweise in der Vergangenheit gezeigt, dass die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister gemäß § 2 übertragenen Entscheidungsbefugnisse nicht mehr aktuell sind - die Beträge stammen sämtlich noch aus den 1990er Jahren und bedürfen der Überarbeitung.
Eine zusätzliche Übertragungsbefugnis von Entscheidungen auf Ausschüsse ist auch weiterhin nicht vorgesehen.
Die so vorbereitete Neufassung der Hauptsatzung liegt den Gemeindevertretern im Entwurf vor.
Bürgermeister Hamann verliest diesen Entwurf und gibt den Gemeindevertretern die Gelegenheit zur Aussprache.
Die Gemeindevertretung ist sich insoweit einig, dass die Regelung in § 3 Ständige Ausschüsse, Abs. 1a zur Zusammensetzung des Finanzausschusses mit 3 Gemeindevertreter/innen Bestand behält. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie zukünftig dadurch sicher stellen, dass zur konstituierenden Sitzung entsprechende Stellvertreter für den Finanzausschuss aus der Gemeindevertretung gewählt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die im Entwurf vorliegende Neufassung der
‚Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek, Kreis Segeberg‘ mit folgender Änderung des Entwurfs:
§ 3 Ständige Ausschüsse
1) die folgenden ständigen Ausschüsse gemäß § 45 Abs. 1 GO werden gebildet
a) Finanzausschuss
Zusammensetzung 3 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0