Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohnerfragezeit  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:28 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll

Von Einwohnern werden nachfolgend aufgeführte Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden:

 

Nr.

Frage

Antwort

1

Gibt es Neuigkeiten wegen der beabsichtigten Erweiterung der Mülldeponie durch den Betreiber ?

Nein, der Sachstand ist unverändert. Der WZV verfolgt weiter eine Erweiterung der Anlage.

2

Gibt es Antworten auf die gemeindliche Stellungnahme  zum Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein ?

Ja, im Internet sind die Stellungnahmen und die Antworten des LLUR dazu anonymisiert nachlesbar.

3

Hat die geplante dritte Windenergieanlage in Damsdorf Einfluss auf das beabsichtigte Baugebiet ?

Nein, der Investor muss das beabsichtigte Baugebiet bei seinen Planungen berücksichtigen.

4

Wird die Dauerbeleuchtung der Windenergieanlagen abgeschaltet, wenn eine dritte Anlage errichtet wird ?

Ja, wenn eine dritte Windenergieanlage errichtet wird, wird eine Abschaltung installiert.

5

Wie viele Bauplätze sind im neuen Baugebiet beabsichtigt ?

Geplant sind 9 Grundstücke mit 13 Wohneinheiten.

6

Gibt es die Möglichkeit, den Paulsruhweg als Sackgasse mit dem Zusatz „Keine Wendemöglichkeit“ zu kennzeichnen ? Es fahren vermehrt Fahrzeuge in diesen Weg, um dann wegen der fehlenden Durchfahrtmöglichkeit wieder umzukehren.

Ja, entsprechende Verkehrszeichen können angeordnet werden. Die Anwesenden haben dagegen keine Einwände und ein Einwohner kündigt an, die Kosten für die Beschilderung zu spenden, wenn eine verkehrsrechtliche Anordnung für das Verkehrszeichen erfolgt.

7

Die in diesem Jahr angeordnete Verkehrsbeschränkung (Gewichtsbeschränkung) wird relativ häufig durch Nachtfahrten umgangen. Welche Kontrollen/Sanktionen sind durch die Gemeinde beabsichtigt ?

Die Gemeinde und das Amt Bornhöved sind für die Verkehrsüberwachung nicht zuständig. Zuständig soll die Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg als anordnende Behörde sein. Es wird angeregt, der Verkehrsaufsicht Firmen zu benennen, die gegen die Gewichtsbeschränkung verstoßen, wenn diese denn bekannt sind.

8

Hat die Gemeinde Einfluss auf die Einbindung in den ÖPNV ?

Die Gemeinde hat in der Form Einfluss auf die Gestaltung des ÖPNV, dass sie Anregungen („Anträge“) geben kann. Sie hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Die Gemeinde hatte sich zur Gestaltung des ÖPNV geäert. Es ist aber nicht Ziel des Aufgabenträgers die Versorgung in der Fläche zu verbessern sondern in der Masse (= größere Ortschaften).

9

Steht die Fläche für das beabsichtigte Baugebiet bereits im Eigentum der Gemeinde ?

Nein, die Gemeinde ist noch nicht Grundstückseigentümerin.