Amt Bornhöved
 

Auszug - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2020/348/08GV 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade"
a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/08/621.3_9
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

    

Herr Fischer erklärt sich für befangen und verlässt den Raum.

Frau Möller erläutert die eingegangenen Stellungnahmen anhand der der Beschlussvorlage beigefügten Übersicht.

Aufgrund eines internen Verteilungsfehlers beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat die dortige Abteilung „technischer Umweltschutz die Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen. Der daraufhin erst im Oktober eingegangene  Hinweis zur Änderung der Zweckbestimmung hrt nunmehr dazu, dass die geänderten Teile des Entwurfes erneut auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erneut zu benachrichtigen sind.

Frau Möller beantwortet noch Nachfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung.

Frau Dr. Klüver verliest noch einmal den Beschlussvorschlag und lässt anschließend abstimmen.

Nach der Abstimmung wird Herr Fischer wieder in den Sitzungsraum zurückgeholt.

Frau Möller verabschiedet sich bei den Anwesenden und verlässt die Sitzung.
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen werden gemäß angefügter Tabelle zur Kenntnis genommen / berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" und die geänderte Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).

 

  1. Der Entwurf des geänderten Planes und die geänderte Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erneut zu benachrichtigen. Es werden nur die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Belange durch die am Entwurf vorgenommenen Änderungen berührt sein können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0