Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches (BauGB)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Sitzung nicht über Straßenausbaubeiträge gesprochen und lediglich eine begrenzte Anzahl an Öffentlichkeit zugelassen wird.
VO/2020/083/02GV Beschluss über den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-5
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Diskussion sind sich die Anwesenden darüber einig, dass die Flurstücke 4/1 und 139/1 der Flur 4 in den Satzungsentwurf mit aufgenommen werden sollen.

Mit dieser Änderung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Ortszentrum gemäß des beigefügten Entwurfes, inkl. der Aufnahme der Flurstücke 4/1 und 139/1 der Flur 4.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0