Auszug - Jahresabschluss 2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Vorwege der Sitzung hat eine Belegprüfung stattgefunden.
Beanstandungen haben sich hieraus nicht ergeben.
Frau Eglinski trägt die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2018 vor.
Die Gemeinde Tarbek schließt das Haushaltsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 54.157,06 EUR ab. Hierdurch konnte der planerische Fehlbetrag von 54.200,00 EUR abgewendet werden. Der Haushaltsausgleich wurde erreicht.
Gem. der Vorgabe des § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage saldiert zum Abschlussstichtag mit 66.397,35 EUR.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor, sodass der Überschuss bis zur Höchstgrenze, gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik, von 33% der allgemeinen Rücklage, der Ergebnisrücklage zugeführt werden kann. Diese würde sich sodann auf 108.537,53 EUR belaufen.
Ein Restbetrag ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da der Höchstbetrag der Ergebnisrücklage überschritten würde.
Verwaltungsseitig wird daher die Zuführung des Überschusses in anteiliger Höhe von 42.140,18 € zur Ergebnisrücklage und von 12.016,88 € zur allgemeinen Rücklage empfohlen. Die allgemeine Rücklage erhöht sich dann auf 340.918,47 €.
Weitere Fragen ergeben sich nicht, sodass wie folgt abgestimmt wird:
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des erwirtschafteten Jahresüberschusses 2018, wie oben beschrieben, bis zur Höchstgrenze an die Ergebnisrücklage und den Differenzbetrag an die allgemeine Rücklage.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0