Auszug - Bürgerstein an Grundstücksgrenzen
|
Wortprotokoll |
Auf die Nachfrage, ob ein Bürgersteig bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf, wird mitgeteilt, dass dies rechtlich erlaubt ist.
Bei dem Bau eines Bürgersteiges muss aber berücksichtigt werden, dass eine Fläche von einem Meter ab Knickfußpunkt frei bleiben muss, sofern es sich um einen eingezeichneten Knick handelt.