Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung über die Erweiterung des Badehauses am See  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2019/320/02GV Beratung über die Erweiterung des Badehauses am See
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bauausschussvorsitzende trägt vor, dass diese Angelegenheit im Bauausschuss vorberaten wurde und dieser empfiehlt, wegen einer möglichen Erweiterung und Modernisierung des Badehauses bzw. eines Neubaus an der Badestelle am See die Leistungsphasen 1 und 2 an ein Planungsbüro zu vergeben (Planungskosten in Höhe von ca. 4.000 EUR) um Alternativen für solch ein Bauvorhaben zu erhalten.

Der Protokollführer merkt dazu an, dass im Haushaltsentwurf 2020 für das Vorhaben 100.000 EUR enthalten sind und es sinnvoll sein könnte, einen Grundsatzbeschluss zur Erweiterung/Modernisierung zu fassen und eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung (= 265.500 EUR) in den Haushalt 2020 aufzunehmen. In dem Fall könnte in 2020 das Vorhaben vollständig geplant, Förderanträge gestellt und ggf. in der zweiten Jahreshälfte mit dem Bauvorhaben begonnen werden (Vergabeverfahren, Auftragserteilung und Baubeginn mit Fertigstellung in 2021). Auf Nachfrage, ob ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung/Modernisierung einen Neubau verhindern würde, wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass dieses nicht Fall ist. Sollte die Planung ergeben, dass ein Neubau sinnvoller oder wirtschaftlicher ist o. ä. könnte der Grundsatzbeschluss wieder aufgehoben werden.
 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss das Badehaus an der Badestelle am See zu erweitern und umzubauen/zu modernisieren und ein Ingenieurbüro mit der Planung und Durchführung der Modernisierung und Erweiterung zu beauftragen (zunächst nur Leistungsphasen 1 und 2).

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 15  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0