Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2019/414/08GV Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 08 815.122
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin stellt die verschiedenen Varianten der Kostendeckung bei Anpassung der Verbrauchsgebühr und Grundgebühr vor.

 


 

Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend einer Grundgebühr von 10,00 €  und 0,60 € pro cbm entnommenes Wasser r den Kalkulationszeitraum von 2020 2022 festzusetzen.

Der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:   7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0