Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin stellt die verschiedenen Varianten der Kostendeckung bei Anpassung der Verbrauchsgebühr und Grundgebühr vor.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend einer Grundgebühr von 10,00 € und 0,60 € pro cbm entnommenes Wasser für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 festzusetzen.
Der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0