Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
|
Wortprotokoll |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die TeilnehmerInnen und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zu Beginn 15 von 16 Mitgliedern anwesend. Die Anzahl der Stimmen nach § 9 Absatz 2 Amtsordnung beträgt für die Tagesordnungspunkte 8-12 46 Stimmen und für die Tagesordnungspunkte 13-16 43 Stimmen. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.
Einwendungen dagegen werden nicht erhoben.